Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Nachprüfanweisungen
Diese sind bindend für Deutschland und Österreich.
Für alle anderen Länder wird ihre Einhaltung von Ozone dringend empfohlen.
Nachprüfintervalle
Das erste Nachprüfintervall beträgt 24 Monate oder 100 Flugstunden, je
nachdem welches Ereignis zuerst eintrifft, und das ab dem Datum der
Stückprüfung, bzw. dem Datum des ersten Flugbetriebes. Jedes folgende
Nachprüfintervall beträgt wiederum 24 Monate bzw. 100 Flugstunden ab
dem Datum der letzten Nachprüfung. Eine Verkürzung des nächsten Nach-
prüfintervalls liegt im Einzelfall im Ermessen des Prüfers.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung auss-
chließlich persönlich und einsitzig genutzter Gleitsegel
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
eine ausreichende, typenbezogene Einweisung beim Hersteller oder in
einem Fachbetrieb, der für die Nachprüfung des betreffenden Gleit-
segeltyps zugelassen ist. Diese Einweisung ist jährlich zu verlängern.
Hinweis: Die Gültigkeit der Nachprüfung für ausschließlich persönlich
und einsitzig genutzte Gleitsegel erlischt, sobald das Gleitsegel von
Dritten genutzt wird, das heißt z.B. beim Verkauf.
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von Drit-
ten genutzten Gleitsegeln und für Doppelsitzer gemäß Luft-
PersV §106 5.b
Luftfahrerschein, Sonderpilotenschein oder als gleichwertig anerkannte
ausländische Lizenz.
Eine Berufsausbildung auf einem für die Prüfertätigkeit förderlichen
Fachgebiet.
Eine berufliche Tätigkeit von 2 Jahren bei der Herstellung oder Instand-
haltung von Gleitsegeln, davon mindestens 6 Monate innerhalb der
letzten 24 Monate.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige Einschulung im Betrieb
des Herstellers und eine typenbezogene Einweisung die jährlich zu
verlängern ist.
Technische Voraussetzungen / Voraussetzungen an Prüf-
mittel und Material
Textiluhr nach Kretschmer.
Vorrichtung zur Überprüfung der Leinenfestigkeit, die es erlaubt die
Reißfestigkeit von Gleitsegelleinen in voller Länge zu ermitteln.
Nähmaschine, die geeignet ist zum Nähen von Gleitsegelleinen aller
verwendeten Durchmesser.
Präzisionsfederwaage mit Messbereich von ca. 0-30 kp (Kilopond) zur
Ermittlung der Dehnungs- und Rückstellwerte von Gleitsegelleinen.
Messvorrichtung zur Messung und Dokumentation der Längenmes-
sung von Gleitsegelleinen unter 5 kp Zug und Stahlmaßband nach ISO.
(Minestanforderung).
Vorrichtung zur Ermittlung der Reißfestigkeit von Tuch nach B.M.A.A.
(Approved Patent No. GB 2270768 Clive Bettes Sales).
Sollten Reparaturen notwendig sein: weitere, entsprechend dem ver-
wendeten Material und Nahtbild erforderliche Nähmaschinen
Alle Originalmaterialien, so wie sie vom Gleitsegel-Hersteller spezifiziert
sind.
Notwendige Unterlagen
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle falls bereits vorhanden
Wartungs- und Kalibrierungsunterlagen der Messgeräte
Lufttüchtigkeitsanweisungen bzw. Sicherheitsmitteilungen des Herstell-
ers für das betreffende Gleitsegel sofern solche existieren
Gültige Einweisungsbestätigung des Herstellers oder vom Hersteller
autorisierten Fachbetrieb
Leinenmessblatt zur Dokumentation der Soll-, Ist- und Differenzwerte
der Leinenlängen
Der Prüfer muss sich vor Durchführung der Nachprüfung beim Her-
steller informieren, ob neue Erkenntnisse vorliegen, die bei der Prüfung
des betreffenden Gleitsegeltyps zu berücksichtigen sind
Identifizierung des Gerätes
Das Gleitsegel wird an Hand der Musterzulassungs- bzw. des Typen-
schildes identifiziert
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und
Lesbarkeit zu überprüfen.
22

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis