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Formulierung Der Prüfaufgabe; Auftraggeber; Hersteller; Standort / Prüfung - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

Inhaltsverzeichnis

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Unser Zeichen: 08-UW/Wels-EX-299/5
1. FORMULIERUNG DER PRÜFAUFGABE

1.1 AUFTRAGGEBER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
Ansprechpartner:
Herr Ing. Hager, Herr Dipl.-Ing. Meindlhumer
Telefonnummer:
0043-(0)7248-606-0

1.2 HERSTELLER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
1.3 STANDORT / PRÜFUNG
Prüfstand der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.

1.4 ANLAGE

Bei der gegenständlichen Anlage handelt es sich um eine Biomassefeuerungsanlage des Fabrikates Fröling,
Type S3 Turbo 28, Ausrüstungsvariante mit WOS-Technik, mit der Nutzwärme zum Zwecke der
Raumheizung und der Warmwasserbereitung gewonnen wird.
Die Kesseltype S3 Turbo 28, Ausrüstungsvariante mit WOS-Technik, weist lt. Kesselherstellerangabe eine
Nenn-Wärmeleistung von 31 kW auf und bildet einen Teil einer Baureihe von Stückholzkesseln mit der
Typenbezeichnung S3 Turbo.
Die Anlage unterliegt in Österreich den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999 und der Vereinbarung
der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
Als Brennstoff gelangt im Biomassekessel lt. Herstellerangabe auslegungsgemäß Stückholz mit einer
maximalen Länge von 55 cm zum Einsatz.
1.5 DATUM DER PRÜFUNGEN
Die Typenprüfung wurde im Zeitraum vom 10.05. – 12.05.2010 durchgeführt.
Die genauen Messzeiten werden bei den Messergebnissen angeführt.
1.6 ANLASS DER PRÜFUNG
(a) Durchführung der Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5:1999
(b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfzeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.

1.7 AUFGABENSTELLUNG

Nachstehende Prüfungen sollten im Nenn-Wärmeleistungsbereich der Kesseltype und im Teillastbereich bei
maximal 50 % der Nenn-Wärmeleistung (kleinste Wärmeleistung lt. Herstellerangabe) durchgeführt werden.
(a) Durchführung der Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5:1999
(b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfungszeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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