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Aufgabenstellung; Emissionsgrenzwerte Und Anforderungen An Die Kesselwirkungsgrade - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4

1.7 AUFGABENSTELLUNG

a) Durchführung einer Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5:1999
Die gegenständliche Prüfung sollte im Nenn-Wärmeleistungsbereich der Anlage nach Optimierung
verbrennungstechnischer Parameter zur Minderung der Staubemission durchgeführt werden.
Prüfergebnisse der heiztechnischen Anforderungen bei kleinster Wärmeleistung der Anlage können
gemäß ÖNORM EN 303-5:1999 auf Basis der am 16.12.2010 durch die TÜV AUSTRIA SERVICES
GMBH durchgeführten Zeichnungsprüfung mit der Zl. 10-U-665/SD ermittelt werden.
b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfungszeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
Die Prüfungen sollten an dem bei der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH in Grieskirchen situierten
Prüfstand erfolgen, der zum Zeitpunkt der Prüfungen den Anforderungen der ÖNORM EN 303-5:1999
entsprach.
Als Prüfbrennstoff sollte der lt. Herstellerangabe auslegungsgemäß in der Biomassekesseltype zum Einsatz
kommende Brennstoff – Stückholz mit einer maximalen Länge von 55 cm – verfeuert werden.

1.7.1 Emissionsgrenzwerte und Anforderungen an die Kesselwirkungsgrade

Nachstehend werden die zum Prüfzeitpunkt in Österreich der Beurteilung des Emissionsverhaltens und des
Kesselwirkungsgrades zugrundeliegenden Emissionsgrenzwerte angeführt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen in anderen Staaten und allfällige Förderrichtlinien werden im
gegenständlichen Bericht nicht dezidiert angeführt.
Grenzwerte gemäß ÖNORM EN 303-5:1999, Abweichungen für Österreich
Parameter
Staub
Kohlenstoffmonoxid (CO)
Stickstoffoxide (NO x , angegeben als NO 2 )
Organische Kohlenstoffverbindungen
(OGC, angegeben als Kohlenstoff)
Kesselwirkungsgrad
Q
... Nenn-Wärmeleistung
N
Die Emissionsgrenzwerte für CO, NO x und OGC sind als Mittelwerte der Emission über die gesamte
Versuchsdauer (zwei aufeinanderfolgende Abbrandperioden bei Nenn-Wärmeleistung, bezogen auf Abgas nach
Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf bei 0°C und 1013 hPa) angegeben.
Zur Ermittlung des Staubgehaltes ist lt. ÖNORM EN 303-5:1999 jede Abbrandperiode in mindestens 2
gleiche Zeitabschnitte zu teilen. Die Messungen beginnen jeweils am Anfang eines Zeitabschnittes, wobei die
erste Messung unmittelbar nach dem Auflegen des Brennstoffs und dem Schließen der Fülltür beginnt.
Die Absaugdauer je Filter ist mit 30 Minuten begrenzt. Der Staubgehalt ist aus mindestens 4 Halbstunden-
werten zu mitteln. Der Grenzwert für den Kesselwirkungsgrad ist als arithmetischer Mittelwert über die
gesamte Versuchsdauer angegeben.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Grenzwerte gemäß
ÖNORM EN 303-5:1999,
Kesselklasse 3
(bezogen auf 10 % O
3
150 mg/m
3
5000 mg/m
-
3
150 mg/m
≥ 76,3 %
(67+ 6logQ
)
N
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Grenzwerte gemäß
ÖNORM EN 303-5:1999,
Abweichungen für
)
Österreich
2
60 mg/MJ
1100 mg/MJ
150 mg/MJ
80 mg/MJ
≥ 77,3 %
(65,3+ 7,7logQ
)
N

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