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Ermittlung Des Abgasverlustes (Verlust Durch Freie Wärme Der Abgase); Bestimmung Der Emissionswerte - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4
4.1.6 Ermittlung des Abgasverlustes (Verlust durch freie Wärme der Abgase)
Der Abgasverlust der Biomassefeuerungsanlage wurde gemäß der 331. Verordnung des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bauart, die Betriebsweise, die Ausstattung und das zulässige
Ausmaß der Emission von Anlagen zur Verfeuerung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe in
gewerblichen Betriebsanlagen (Feuerungsanlagen-Verordnung-FAV) vom 18.11.1997 mit nachstehender
Formel errechnet:
Verbrennungsgasverlust (%)
q A = (t A – t L ) . [A 2 /(21 – O 2 ) + B]
t A ....... Abgastemperatur in °C (gemessen an der Messstelle nach Kesselende)
t L ....... Verbrennungslufttemperatur in °C
O 2 ..... trockener Restsauerstoffgehalt der Abgase in % d. Vol.
A 2 ...... 0,6793 für Biomasse beim Prüfbrennstoff Stückholz (Brennstoffwassergehalt: 17,9 %)
B....... 0,0121 für Biomasse beim Prüfbrennstoff Stückholz (Brennstoffwassergehalt: 17,9 %)
Die für die Berechnung des Abgasverlustes an der Messstelle unmittelbar nach Kesselende gemessenen
Ausgangsdaten werden unter Punkt 5.1.1 angeführt.
Die geschätzte Messunsicherheit des Gesamtverfahrens zur Ermittlung des Abgasverlustes bei Nennlast lag bei
der gegenständlichen Prüfung bei ± 0,5 %.

4.1.7 Bestimmung der Emissionswerte

Der Gehalt an O
, CO, OGC und NOx wurde über die gesamte Versuchsdauer gemittelt.
2
Zur Ermittlung des Staubgehaltes wurde jede Abbrandperiode in 4 gleiche Zeitabschnitte geteilt.
Die Messungen begannen jeweils am Anfang eines Zeitabschnittes, wobei die erste Messung unmittelbar
nach dem Auflegen des Brennstoffs und dem Schließen der Fülltür begann.
Die Absaugdauer je Filter wurde mit 30 Minuten begrenzt.
Der Staubgehalt wurde aus 4 Halbstundenwerten je Abbrandperiode gemittelt.
Der Abgasvolumenstrom wurde mittels Verbrennungsgasrechnung in Anlehnung an die DIN 4702 anhand der
chemischen Elementaranalyse des Prüfbrennstoffes und der im Versuchszeitraum verfeuerten
Brennstoffmenge errechnet.
Die Geschwindigkeit der Abgase an der Messstelle zur Bestimmung der Staubemission wurde aus dem
Abgasvolumenstrom unter Berücksichtigung von Messquerschnitt, Druck, Temperatur und Feuchte errechnet.
Zur Bestimmung des für die Emissionsbeurteilung maßgebenden Mittelwertes von O
, CO, OGC und NOx
2
wurde die gemäß ÖNORM EN 303-5:1999 zulässige Näherung für die Mittelwertbildung – die zeitliche
Mittelung unabhängig vom Abgasvolumenstrom – angewendet.
Der Anteil an gasförmigen organischen Stoffen wird berechnet als organisch gebundener Kohlenstoff (OGC)
im trockenen Abgas angegeben. Die Bestimmung des Anteils an gasförmigen organischen Stoffen (OGC)
wurde ohne Auftrennung der Einzelkomponenten mit einem Flammenionisationsdetektor (FID) durchgeführt,
für dessen Kalibrierung Propan verwendet wurde.
Die Summe der Stickstoffoxide (NO x ), gemessen als Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid
(NO 2 ), wird als Stickstoffdioxid (NO 2 ) berechnet und angegeben.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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