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Fertigungsunterlagen; Zeichnungen; Fertigungskontrollen; Heizkessel Aus Stahl Und Solche Aus Ne-Metallen - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4
Des weiteren sind die durch den Hersteller in den technischen Unterlagen anzugebenden Bereiche des
Förderdruckes einzuhalten.
In der Bedienungsanleitung ist der ordnungsgemäße, gefahrlose Betrieb der Anlage zu beschreiben und auf
die bei unsachgemäßem Betrieb auftretenden Gefahren hinzuweisen.
Die geprüfte Stückholzkesseltype S3 Turbo 36 erfüllt bei bestimmungs- und sachgemäßen Betrieb der
Anlage die in Punkt 3.1.1 des Berichtes angeführten allgemeinen Anforderungen der ÖNORM EN
303-5:1999.

3.1.2 Fertigungsunterlagen

3.1.2.1 Zeichnungen

In den der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergebenen Zeichnungen der Stückholzkesseltype und in den
dazugehörenden Unterlagen werden angegeben:
die festgelegten Werkstoffe;
-
die Schweißverfahren, die Nahtform und die Schweißzusatzwerkstoffe;
-
die zulässige Betriebstemperatur in °C;
-
der maximal zulässige Betriebsüberdruck in bar;
-
der Prüfüberdruck in bar;
-
die Nenn-Wärmeleistung in kW in Abhängigkeit vom Brennstoff
-

3.1.2.2 Fertigungskontrollen

Über die im Fertigungsablauf notwendigen Kontrollen und Prüfungen muss ein Qualitätshandbuch erstellt
werden.
Der Hersteller hat sich vor der Fertigungsaufnahme bzw. in der laufenden Fertigung nach den Bedingungen
seines Qualitäts-Sicherungssystems davon zu überzeugen, dass die Bauausführung den Konstruktions-
vorschriften entspricht, dass die vorgeschriebenen Werkstoffe in der Fertigung verwendet worden sind, die
Schweißung ordnungsgemäß ausgeführt und alle erforderlichen Prüfungen erfolgreich durchgeführt worden
sind.
Ein Qualitäts-Handbuch und ein durch die TÜV Cert-Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GMBH
nach EN ISO 9001:2008 geprüftes Managementsystem liegt für den Geltungsbereich Entwicklung,
Produktion, Vertrieb und Service von Biomassefeuerungsanlagen beim Kesselhersteller vor.

3.1.3 Heizkessel aus Stahl und solche aus NE-Metallen

Beim Kesselhersteller lag zum Prüfungszeitpunkt ein Zertifikat der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH mit der
Nr. 11HST0005 vom 02.03.2011 vor, das die Erfüllung der Bestimmungen des § 14 Kesselgesetz (BGBl. Nr.
211/1992) bestätigt.
3.1.3.1 Ausführen von Schweißarbeiten
Kesselhersteller, die Schweißarbeiten durchführen, müssen die Anforderungen von EN 287, Teil 1 und Teil 2
erfüllen.
Es sind hierbei einzusetzen:
nur geprüfte Schweißer mit der für den zu verarbeitenden Werkstoff notwendigen Qualifikation
-
geeignete Einrichtungen, um die Schweißarbeiten einwandfrei ausführen zu können
-
sachkundiges Schweißaufsichtspersonal (mindestens 1 qualifizierter Schweißfachmann,
-
hier: 1 Schweißtechnologe und 2 Schweißwerkmeister)
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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