Unser Zeichen: 08-UW/Wels-EX-299/5
Bei der gegenständlichen Stückholzkesseltype S3 Turbo 28 ist ein teilweise abschaltbares Feuerungssystem
installiert, dessen Ausrüstung entsprechend den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999 aus einem
Temperaturregler, einem Sicherheitstemperaturbegrenzer und einer Einrichtung zur zuverlässigen Abfuhr
überschüssiger Wärme besteht.
3.1.4.11 Füllraum
Der Füllraum muss so gestaltet sein, dass ein einwandfreies Nachrutschen des Brennstoffs und die
erforderliche Brenndauer gewährleistet ist.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.
3.1.4.12 Ascheraum
Das Fassungsvermögen des Ascheraumes muss bei Verwendung des vorgesehenen Brennstoffes bei Nenn-
Wärmeleistung – unter Berücksichtigung eines ungehinderten Luftdurchtritts unterhalb des Rostes – für
mindestens 12 Stunden Brenndauer ausreichen.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.
3.1.4.13 Beschickungseinrichtungen
Heizkessel für Handbeschickung müssen so ausgerüstet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb beim
Öffnen der Beschickungs- oder Brennraumtür keine Gefährdung von Personen auftritt (z.B. durch
Schwelgasverpuffung).
In der Bedienungsanleitung ist der ordnungsgemäße, gefahrlose Betrieb der Anlage zu beschreiben und auf
die bei unsachgemäßem Betrieb auftretenden Gefahren hinzuweisen.
Für den bestimmungs- und sachgemäßen Betrieb der Kesseltype wurden im Rahmen der Prüfungen keine
Abweichungen der Beschickungseinrichtungen zu den Anforderungen der ÖNORM EN 303-5:1999
festgestellt.
3.1.4.14 Zubehör für den Heizkessel
Wenn der Heizkessel werkseitig mit zusätzlichen Armaturen ausgerüstet ist und wenn deren Wartung für die
ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit erforderlich ist, sollte diese leicht, ohne wesentliche Demontagen,
ausgeführt werden können.
3.1.4.15 Elektrische Sicherheit
Die Anforderungen an die elektrische Sicherheit sind der EN 60335-1 zu entnehmen.
(1) Allgemeine Angaben
Schutzart des Heizkessels (entsprechend EN 60529)
-
Angaben über elektrische Bauteile (z. B. Schalter, Relais)
-
(2) Bescheinigungen:
Durch eine detaillierte Bescheinigung ist vom Gerätehersteller nachzuweisen:
Erwärmung
-
Betrieb von Geräten mit Heizelementen unter Überlastbedingungen bei
-
elektrischer Beheizung
Funk-Entstörung
-
Wärmebeständigkeit, Kriechstromfestigkeit
-
Entsprechende CE-Konformitätserklärungen des Kesselherstellers zur Niederspannungsrichtlinie und zur
EMV-Richtlinie liegen bei der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH zur Einsichtnahme auf.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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