Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Erkennbarkeit Der Flammen; Wasserseitige Dichtheit; Austauschteile; Wasserseitige Anschlüsse - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-299/5

3.1.4.3 Erkennbarkeit der Flammen

Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die eine Besichtigung der Flamme oder des Glutbettes ermöglicht.
Diese Einrichtung kann eine Tür sein, wenn eine gefahrlose Besichtigung damit möglich ist.
Die gegenständliche Kesseltype ist mit einem Schauglas in der Brennkammertür ausgestattet.

3.1.4.4 Wasserseitige Dichtheit

Löcher für Schrauben und dergleichen, die zur Befestigung demontierbarer Teile dienen, dürfen nicht in von
Wasser durchströmte Räume münden. Dies gilt nicht für Tauchhülsen von Mess-, Regel- und Sicherheits-
einrichtungen.

3.1.4.5 Austauschteile

Auswechslungs- oder Austauschteile (z. B. Einlegeplatten, Schamotte-Formsteine, WOS und dgl.) müssen so
konstruiert, beschaffen oder gekennzeichnet sein, dass ihre Montage nach den Herstelleranweisungen
zwangsläufig richtig erfolgt.
3.1.4.6 Wasserseitige Anschlüsse
Gewindestutzen müssen den internationalen Normen ISO 7-1, ISO 7-2, ISO 228-1 und ISO 228-2
und Flanschanschlüsse ISO 7005-1, ISO 7005-2 und ISO 7005-3 entsprechen. Die Anordnung der
Anschlüsse ist gut zugänglich vorzusehen und so zu wählen, dass die dem jeweiligen Anschluss zugeordnete
Funktion zuverlässig erfüllt werden kann. Um die Anschlüsse ist genügend Spielraum vorzusehen, damit die
Verbindungsteile der Anschlussrohrleitungen (Flansche, Verschraubungen) mit dem dafür benötigten
Werkzeug ungehindert montiert werden können.
Gewindeanschlüsse über DN 50 sind nicht zu empfehlen. Gewindeanschlüsse mit Nennweiten über DN 80
sind nicht zulässig. Sind Anschlüsse mit Flanschen versehen, so müssen die Gegenflansche und die
Dichtungen mitgeliefert werden, außer es handelt sich um genormte Flansche.
Jeder Heizkessel muss mindestens einen Anschluss zum Füllen und Entleeren aufweisen. Dieser Anschluss
kann ein gemeinsamer sein. Die Größe des Anschlusses beträgt mindestens
G ½ bei Nenn-Wärmeleistungen bis 70 kW.
-
G ¾ bei Nenn-Wärmeleistungen über 70 kW.
-
Externe Anschlüsse sind zulässig, wenn ein einwandfreies Füllen und Entleeren des Heizkessels
sichergestellt ist.
Bei der Stückholzkesseltype S3 Turbo 45 sind installiert:
Vor- und Rücklauf: je 1 Anschluss mit je 1 ½ Zoll
-
Befüllung/Entleerung: 1 Anschluss ½ Zoll
-
Sicherheitswärmetauscher für die thermische Ablaufsicherung: 2 Anschlüsse mit je ½ Zoll
-
3.1.4.7 Anschlüsse für Regel- und Anzeigeeinrichtungen
Jeder Heizkessel muss mindestens mit einem Anschluss für eine Tauchhülse für Temperaturregler und
Thermometer mit einer Mindestnennweite von G ½ ausgerüstet sein.
Abweichungen davon sind zulässig, wenn die Regeleinrichtungen Bestandteil der Kessellieferung sind und
nicht durch andere Einrichtungen ausgetauscht werden dürfen.
Der Einbauort der Anschlüsse muss so festgelegt werden, dass die Kesselwassertemperatur hinreichend
genau erfasst wird.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
Seite 18 von 47

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis