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Formulierung Der Prüfaufgabe; Auftraggeber; Hersteller; Standort / Prüfung - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

Inhaltsverzeichnis

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4
1. FORMULIERUNG DER PRÜFAUFGABE

1.1 AUFTRAGGEBER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
Ansprechpartner:
Herr Hager, Herr Wenzl
Telefonnummer:
0043-(0)7248-606-0

1.2 HERSTELLER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
1.3 STANDORT / PRÜFUNG
Prüfstand der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.

1.4 ANLAGE

Bei der gegenständlichen Anlage handelt es sich um eine Biomassefeuerungsanlage des Fabrikates Fröling,
Type S3 Turbo 36, mit der Nutzwärme zum Zwecke der Raumheizung und der Warmwasserbereitung
gewonnen wird.
Die Kesseltype S3 Turbo 36, weist lt. Kesselherstellerangabe eine Nenn-Wärmeleistung von 36 kW auf und
bildet einen Teil einer Baureihe von Stückholzkesseln mit der Typenbezeichnung S3 Turbo und wird
auslegungsgemäß mit eingebauter WOS-Technik in Verkehr gebracht.
Die Anlage unterliegt derzeit in Österreich den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999 und der
Vereinbarung der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art.
15a B-VG) über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
Als Brennstoff gelangt im Biomassekessel lt. Herstellerangabe auslegungsgemäß Stückholz mit einer
maximalen Länge von 55 cm zum Einsatz.
1.5 DATUM DER PRÜFUNGEN
Die Typenprüfung wurde im Zeitraum vom 14.06.-16.06.2011 durchgeführt.
Die genauen Messzeiten werden bei den Messergebnissen angeführt.
1.6 ANLASS DER PRÜFUNG
(a) Durchführung einer Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5:1999
Die gegenständliche Prüfung sollte im Nenn-Wärmeleistungsbereich der Anlage nach Optimierung
verbrennungstechnischer Parameter zur Minderung der Staubemission durchgeführt werden.
Prüfergebnisse der heiztechnischen Anforderungen bei kleinster Wärmeleistung der Anlage können
gemäß ÖNORM EN 303-5:1999 auf Basis der am 16.12.2010 durch die TÜV AUSTRIA SERVICES
GMBH durchgeführten Zeichnungsprüfung mit der Zl. 10-U-665/SD ermittelt werden.
(b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfzeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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