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Druckprüfungen; Prüfung Vor Der Fertigung; Prüfung Während Der Laufenden Fertigung; Kennzeichnung - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4
3.2 DRUCKPRÜFUNGEN
Heizkessel sind vor der Fertigungsaufnahme der Bemessungsprüfung, und in der laufenden Fertigung der
Bau- und Wasserdruckprüfung zu unterziehen.
Hierbei sind alle Heizkessel und deren Teile im Werk des Herstellers einer hydraulischen oder
pneumatischen Druckprüfung zu unterziehen. Dabei dürfen keine Undichtheiten auftreten.
3.2.1 Prüfung vor der Fertigung
Als Bemessungsprüfung gilt hier die Kaltwasser-Druckprüfung mit 2 x p
Betriebsüberdruck, hier: p
Die Prüfdauer muss mindestens 10 Minuten betragen und ist, wenn sie für eine Typreihe gelten soll, an
mindestens drei Kesselgrößen (kleinster Heizkessel, mittlere Größe, größter Heizkessel) durchzuführen.
Bei der Bemessungsprüfung dürfen keine Undichtheiten oder wesentliche bleibende Verformungen auftreten.
Über die Prüfung ist ein Protokoll zu erstellen, welches folgende Angaben enthalten muss:
genaue Bezeichnung des Prüfkessels mit Angabe der Zeichnungsnummer;
-
Prüfüberdruck in bar und Prüfdauer;
-
Prüfergebnis und
-
Ort und Datum der Prüfung sowie Namen der beteiligten Personen. Der Prüfbericht muss mindestens
-
von dem zuständigen Werksprüfer und einem Zeugen unterschrieben sein.
Für die Kesseltype S3 TURBO 36 liegt der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH nachstehendes Protokoll einer
Bemessungsprüfung ohne Beanstandung vom 05.09.2008 vor
(Kaltwasserdruckprobe, Prüfdruck 2 x p
3.2.2 Prüfung während der laufenden Fertigung
Der Prüfüberdruck während der laufenden Fertigung hat bei der Kesseltype S3 Turbo 36 gemäß
ÖNORM EN 303-5:1999 mindestens 4 bar zu betragen und ist vom Kesselhersteller zu veranlassen.
Die in den nachstehenden Berichtspunkten 3.3, 3.4.1 und 3.4.2 angeführten Forderungen der ÖNORM
EN 303-5:1999 stellen Hinweise der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH an den Kesselhersteller dar, welche
Angaben in den dem Heizkessel mitzuliefernden technischen Unterlagen enthalten sein müssen.

3.3 KENNZEICHNUNG

Jeder Heizkessel ist mit einem Kesselschild zu versehen. Das Kesselschild muss in der Landessprache des
Bestimmungsortes ausgeführt und an einer zugänglichen Stelle angebracht sein.

3.3.1 Angaben auf dem Kesselschild

a) Name und Firmensitz des Herstellers und gegebenenfalls Herstellerzeichen;
b) Handelsbezeichnung, Typ, unter der der Heizkessel vertrieben wird;
c) Herstellnummer und Baujahr (Codierung ist nach Wahl des Herstellers zulässig);
d) Nenn-Wärmeleistung bzw. Wärmeleistungsbereich in kW für jede Brennstoffart;
e) Kesselklasse;
f)
maximal zulässiger Betriebsdruck in bar;
g) maximal zulässige Betriebstemperatur in °C;
h) Wasserinhalt in l;
i)
Elektroanschluss (V, Hz, A) und Leistungsaufnahme in W.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
= 3 bar).
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= 6 bar, Prüfdauer 15 Minuten).
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(p
ist der maximal zulässige
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