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Prüfung Der Allgemeinen Anforderungen; Bauanforderungen; Allgemeine Anforderungen - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-299/5
3. PRÜFUNG DER ALLGEMEINEN ANFORDERUNGEN

3.1 BAUANFORDERUNGEN

Für die gegenständliche Stückholzkesseltype des Fabrikates Fröling, Type S3 Turbo 45, liegt der TÜV
AUSTRIA SERVICES GMBH eine EG-Konformitätserklärung des Kesselherstellers vor, in der nachstehende
Normen und Richtlinien angeführt sind:
die EG-Richtlinien 89/37/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, 97/23/EG
-
als angewendete Normen und Richtlinien EN 60335-1 A14, EN 61000-6-2 und -6-3, EN 303-5
-
Weiters wurde der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH im Rahmen der Prüfungen 2010 eine EG-
Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG des Kesselherstellers zur Einsichtnahme
vorgelegt, in der Übereinstimmungen in der Eigenschaft als Zentralheizungskessel für feste Brennstoffe
gemäß EN 303-5:1999 mit den Bestimmungen der EG-Richtlinien 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie),
2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) und 2004/108/EG (EMV-Richtlinie) in folgenden relevanten
Fundstellen erklärt werden:
EN ISO 12100-1:2004
-
EN 60335-1:2007
-
EN 61000-6-2:2005 und EN 61000-6:2007
-
Ein Exemplar der Fertigungsunterlagen, in dem die entsprechenden Zeichnungen, die Fertigungskontrollen,
die Ausführung der Schweißarbeiten, die Schweißnähte und Zusatzstoffe, die Wanddicken und die
Sicherheitsausrüstungen dargestellt sind, wurde der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergeben und liegt
im Prüfzentrum Thalheim/Wels zur Einsichtnahme auf.
Bei der Durchsicht der der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH übergebenen Fertigungsunterlagen
wurden bei der Bauausführung keine Abweichungen zu den Bauanforderungen der ÖNORM EN
303-5:1999 festgestellt.
Nachstehend werden auszugsweise die wesentlichen Bauanforderungen gemäß ÖNORM EN 303-5:1999 für
die gegenständliche Kesseltype dargestellt.

3.1.1 Allgemeine Anforderungen

Heizkessel müssen brand- und betriebssicher sein, aus formbeständigen, nicht brennbaren Werkstoffen
bestehen und so beschaffen sein, dass
sie den beim bestimmungsgemäßen Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten;
-
der Wärmeträger (Wasser) nicht gefährlich erwärmt werden kann;
-
Gase nicht in Gefahr drohender Menge in den Aufstellraum gelangen können;
-
bei der ordnungsgemäßen Bedienung der Feuerung keine Flammen herausschlagen sowie keine
-
Glut herausfallen kann;
gefährliche Ansammlungen von zündfähigen Gasen im Brennraum und in den Heizgaszügen
-
verhindert werden;
Die Bauteile des Zubehörs, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen und elektrische Ausrüstungen
müssen derart angeordnet sein, dass deren maximale Oberflächentemperaturen die vom Hersteller oder in
den Bauteilnormen festgelegten zulässigen Temperaturen nicht überschreiten.
Die Werkstoffe für die druckbeanspruchten Bauteile müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik
entsprechen und für die vorgesehene Verwendung und die Verarbeitung geeignet sein.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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