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Reinigung Der Heizflächen; Erkennbarkeit Der Flammen; Wasserseitige Dichtheit; Austauschteile - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 08-UW/Wels-EX-299/5
3.1.4.2 Reinigung der Heizflächen
Durch eine genügende Zahl und zweckentsprechende Anordnung von Reinigungsöffnungen müssen die
Heizflächen heizgasseitig zur Besichtigung und Reinigung durch chemische Mittel und Bürsten zugänglich
sein. Wenn für die Reinigung und Wartung des Heizkessels Spezialwerkzeuge (z. B. Spezialbürsten)
erforderlich sind, müssen diese mitgeliefert werden.
Bei der gegenständlichen Heizkesseltype können die Wärmetauscherflächen über eine an der
Kesseloberseite situierte Reinigungsöffnung und über die an der Kesselvorderseite situierte Brennkammertür
gereinigt werden.
Die Spezialwerkzeuge zur Reinigung und Wartung des Heizkessels werden lt. Herstellerangabe mitgeliefert.

3.1.4.3 Erkennbarkeit der Flammen

Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die eine Besichtigung der Flamme oder des Glutbettes ermöglicht.
Diese Einrichtung kann eine Tür sein, wenn eine gefahrlose Besichtigung damit möglich ist.
Die gegenständliche Kesseltype ist mit einem Schauglas in der Brennkammertür ausgestattet.

3.1.4.4 Wasserseitige Dichtheit

Löcher für Schrauben und dergleichen, die zur Befestigung demontierbarer Teile dienen, dürfen nicht in von
Wasser durchströmte Räume münden. Dies gilt nicht für Tauchhülsen von Mess-, Regel- und Sicherheits-
einrichtungen.

3.1.4.5 Austauschteile

Auswechslungs- oder Austauschteile (z. B. Einlegeplatten, Schamotte-Formsteine, WOS und dgl.) müssen so
konstruiert, beschaffen oder gekennzeichnet sein, dass ihre Montage nach den Herstelleranweisungen
zwangsläufig richtig erfolgt.
3.1.4.6 Wasserseitige Anschlüsse
Gewindestutzen müssen den internationalen Normen ISO 7-1, ISO 7-2, ISO 228-1 und ISO 228-2
und Flanschanschlüsse ISO 7005-1, ISO 7005-2 und ISO 7005-3 entsprechen. Die Anordnung der
Anschlüsse ist gut zugänglich vorzusehen und so zu wählen, dass die dem jeweiligen Anschluss zugeordnete
Funktion zuverlässig erfüllt werden kann. Um die Anschlüsse ist genügend Spielraum vorzusehen, damit die
Verbindungsteile der Anschlussrohrleitungen (Flansche, Verschraubungen) mit dem dafür benötigten
Werkzeug ungehindert montiert werden können.
Gewindeanschlüsse über DN 50 sind nicht zu empfehlen. Gewindeanschlüsse mit Nennweiten über DN 80
sind nicht zulässig. Sind Anschlüsse mit Flanschen versehen, so müssen die Gegenflansche und die
Dichtungen mitgeliefert werden, außer es handelt sich um genormte Flansche.
Jeder Heizkessel muss mindestens einen Anschluss zum Füllen und Entleeren aufweisen. Dieser Anschluss
kann ein gemeinsamer sein. Die Größe des Anschlusses beträgt mindestens
G ½ bei Nenn-Wärmeleistungen bis 70 kW.
-
G ¾ bei Nenn-Wärmeleistungen über 70 kW.
-
Externe Anschlüsse sind zulässig, wenn ein einwandfreies Füllen und Entleeren des Heizkessels
sichergestellt ist.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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