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Formulierung Der Prüfaufgabe; Auftraggeber; Hersteller; Standort / Prüfung - Froling TX 200 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-119
1. FORMULIERUNG DER PRÜFAUFGABE

1.1 AUFTRAGGEBER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
Ansprechpartner:
Herr Hager, Herr Hable
Telefonnummer:
0043-(0)7248-606-0

1.2 HERSTELLER

Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Industriestraße 12, A-4710 Grieskirchen.
1.3 STANDORT / PRÜFUNG
Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH, Dr. Ernst Hutterer Straße 1, Prüfstand Gewerbepark Stritzing,
KG Tolleterau, A-4710 St. Georgen bei Grieskirchen.

1.4 ANLAGE

Bei der gegenständlichen Anlage handelt es sich um eine Biomassefeuerungsanlage des Fabrikates Fröling,
Type TX 150, mit einer Nenn-Wärmeleistung von 150 kW mit der Nutzwärme zum Zwecke der Raumheizung
und der Warmwasserbereitung gewonnen wird.
Die Anlage unterliegt derzeit in Österreich den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999, der Vereinbarung
der österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie und bei gewerblichen
Anlagen der österreichischen Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997).
Als Brennstoff gelangen im Heizkessel lt. Herstellerangabe auslegungsgemäß Holzpellets (gemäß EN 14962-
2 - A1) und naturbelassenes Holzhackgut (Brennstoffart Holzhackgut B1, Hackgut gemäß ÖNORM M 7133)
zum Einsatz.
1.5 DATUM DER PRÜFUNGEN
Die Typenprüfung wurde im Zeitraum vom 15.03. – 12.05.2010 durchgeführt.
Die genauen Messzeiten werden bei den Messergebnissen angeführt.
1.6 ANLASS DER PRÜFUNG
(a) Durchführung einer Typenprüfung gemäß ÖNORM EN 303-5:1999
(b) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfzeitpunkt geltenden Bestimmungen der Vereinbarung der
österreichischen Bundesländer gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (Art. 15a B-VG) über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie.
(c) Überprüfung der Einhaltung der zum Prüfungszeitpunkt geltenden Anforderungen der österreichischen
Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997).
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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Diese Anleitung auch für:

Pb 056 01 13Tx 150Tx 250

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