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Wasserseitiger Widerstand Des Heizkessels; Temperaturregler Und -Begrenzungseinrichtungen; Brennraum; Ascheraum - Froling S3 Turbo 40 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 11-UW/Wels-EX-128/4

3.1.4.9 Wasserseitiger Widerstand des Heizkessels

Der wasserseitige Widerstand wurde im Rahmen der Typenprüfung für den Durchfluss, der der Nenn-
Wärmeleistung entspricht, bei einer Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf- und Rücklaufanschluss des
Heizkessels von 10 K und 20 K bestimmt.
Der im Rahmen der Typenprüfung ermittelte wasserseitige Widerstand wird unter Punkt 5.3 des Prüfberichtes
dargestellt.
3.1.4.10 Temperaturregler und –begrenzungseinrichtungen
Für jeden Heizkessel sind in Abhängigkeit von der Art des Feuerungssystems und der Absicherung der
Anlagen, in die er eingebaut werden soll, die in den folgenden Absätzen aufgeführten Regel- und
Sicherheitseinrichtungen sowie hierfür geeignete Einbaumöglichkeiten vorzusehen. Die jeweils erforderliche
Ausrüstung ist entweder vom Kesselhersteller mitzuliefern oder es sind in der Montageanleitung genaue
Spezifikationen dafür anzugeben, insbesondere die Grenzwerte und Zeitkonstanten für
Sicherheitstemperaturbegrenzer bzw. –wächter.
Temperaturregel- und Temperaturbegrenzungseinrichtungen für geschlossene Heizungsanlagen
Für den Einsatz in thermostatisch abgesicherten Heizungsanlagen muss das Feuerungssystem entweder
schnell oder teilweise abschaltbar sein oder/und die vom Heizungssystem nicht abgenommene Wärme bzw.
die Restwärmeleistung muss über einen Sicherheitswärmetauscher oder andere gleichwertige Einrichtungen
zuverlässig abgeführt werden können.
Bei der gegenständlichen Stückholzkesseltype S3 Turbo 36 ist ein teilweise abschaltbares Feuerungssystem
installiert, dessen Ausrüstung entsprechend den Bestimmungen der ÖNORM EN 303-5:1999 aus einem
Temperaturregler, einem Sicherheitstemperaturbegrenzer und einer zuverlässigen Einrichtung zur Abfuhr
überschüssiger Wärme besteht.

3.1.4.11 Brennraum

Der Brennraum muss so gestaltet sein, dass ein einwandfreies Nachrutschen des Brennstoffs und die
erforderliche Brenndauer gewährleistet ist.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.

3.1.4.12 Ascheraum

Das Fassungsvermögen des Ascheraumes muss bei Verwendung des vorgesehenen Brennstoffes bei Nenn-
Wärmeleistung – unter Berücksichtigung eines ungehinderten Luftdurchtritts unterhalb des Rostes – für
mindestens 12 Stunden Brenndauer ausreichen.
Im Rahmen der Typenprüfung wurde die Erfüllung der Anforderung nachgewiesen.

3.1.4.13 Beschickungseinrichtungen

Heizkessel für Handbeschickung müssen so ausgerüstet sein, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb beim
Öffnen der Beschickungs- oder Brennraumtür keine Gefährdung von Personen auftritt (z.B. durch
Schwelgasverpuffung).
In der Bedienungsanleitung ist der ordnungsgemäße, gefahrlose Betrieb der Anlage zu beschreiben und auf
die bei unsachgemäßem Betrieb auftretenden Gefahren hinzuweisen.
Für den bestimmungs- und sachgemäßen Betrieb der Kesseltype wurden im Rahmen der Prüfungen keine
Abweichungen der Beschickungseinrichtungen zu den Anforderungen der ÖNORM EN 303-5:1999
festgestellt.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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