Konfigurieren von Prozessmessungen
Einschränkung
Sie können den Flüssigkeitsvolumendurchfluss und den Gas-Standardvolumendurchfluss nicht
gleichzeitig implementieren. Sie müssen sich für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.
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4.4.1
Konfigurieren des Volumendurchflusstyp für
Gasanwendungen
Display
ProLink III
Handterminal
Übersicht
Der Volumendurchflusstyp steuert die Frage, ob die Flüssigkeits-
Standardvolumendurchflussmessung oder die Gas-Standardvolumendurchflussmessung
verwendet wird.
Einschränkung
Wenn Sie die API-Referenzanwendung verwenden, müssen Sie für den Volumendurchflusstyp die Option
Flüssigkeit auswählen. Die Gas-Standardvolumenmessung ist nicht mit der API-Referenzanwendung
kompatibel.
Einschränkung
Wenn Sie die Konzentrationsmessanwendung verwenden, müssen Sie für den Volumendurchflusstyp die
Option Flüssigkeit auswählen. Die Gas-Standardvolumenmessung ist nicht mit der
Konzentrationsmessanwendung kompatibel.
Verfahren
Wählen Sie unter Volumendurchflusstyp die Option Gas aus.
4.4.2
Konfigurieren der Standard-Gasdichte
Display
ProLink III
Handterminal
44
Konfigurieren des Volumendurchflusstyp für Gasanwendungen
Konfigurieren der Standard-Gasdichte
Konfigurieren der Gas Standard Volume Flow Measurement Unit
Konfigurieren der Gas Standard Volumendurchfluss Abschaltung
Menü > Konfiguration > Prozessmessung > Durchflussvariablen > VolFlow-Einstellungen > Durchflus-
styp > Gas
Geräte Hilfsmittel > Konfiguration > Prozessmessung > Durchfluss > Volumendurchflusstyp > Gas
Standard Volumen
Konfigurieren > Manuelle Einstellung > Messungen > Optionale Einstellung > GSV > Volumendurchflus-
styp > Standardgasvolumen
Menü > Konfiguration > Prozessmessung > Durchflussvariablen > VolFlow-Einstellungen > Stand.-Gas-
dichte
Geräte Hilfsmittel > Konfiguration > Prozessmessung > Durchfluss > Standard Dichte von Gas
Konfigurieren > Manuelle Einstellung > Messungen > Optionale Einstellung > GSV > Gasreferenzdichte
Micro Motion
(Abschnitt 4.4.2)
®
Auswerteelektronik Modell 5700 mit Analogausgängen
(Abschnitt 4.4.1)
(Abschnitt 4.4.3)
(Abschnitt 4.4.4)