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Glossar
Telefonruf
Verwendungsbe-
reich
Verwendungsbe-
reich A
Verwendungsbe-
reich B
Automatische Weitermeldung von Störungen und
Ausfällen direkt zur technischen Abteilung ist sinn-
voll und sollte vorgesehen werden.
Von einer Telefonnebenstelle ausgelöster Ruf bei
Abwesenheit.
Üblicherweise wird der Anruf des Dienstzimmerte-
lefons bei Nichtanwesenheit über die Rufanlage
weitergemeldet.
Verwendungsbereich ist der Bereich, für den eine
Rufanlage bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
Maßgebend ist dabei das Verhalten im Störungs-
fall.
Die Rufanlage ist als eigenständige Anlage zu pla-
nen, VDE 0834 ist bindend zugrunde zu legen. Der
Verwendungsbereich ist gemeinsam mit dem
Betreiber festzulegen. Gegebenenfalls sind zusätz-
lich Krankenhausbauverordnungen von Bundeslän-
dern zu berücksichtigen.
Mit der Rufanlage wird Hilfe herbeigerufen, bei
Störungen entsteht eine Gefahr für den Rufenden.
Die Rufanlage muss Störungen erkennen können
und melden. Die Rufanlage muss sich ständig
selbst überwachen.
Mit der Rufanlage werden auch besondere Notrufe,
z. B. für ein Reanimationsteam ausgelöst oder es
sind medizinisch technische Geräte zur Patientenü-
berwachung angeschlossen. Bei Störungen ent-
steht eine besondere Gefahr für den Rufenden.
Die Übertragungswege, Rufleitungen und die für
die Rufauslösung wichtigen Teile der Anlage müs-
sen in die Überwachung einbezogen sein. Die
Stromversorgung der Anlage muss durch geeig-
nete Maßnahmen gewährleistet sein. Die Speiche-
rung von Rufen bei kurzzeitiger Unterbrechung der
Stromversorgung (z. B. bei Netzausfall) muss
sichergestellt sein.