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Instandhaltung
Funktionsprü-
fung der Anla-
genteile
Änderungen do-
kumentieren
Wartungsinter-
valle beachten
Inspektionen sind mindestens vier Mal jährlich in
etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu
überprüfen:
•
Ruftasten und bewegliche Geräte zur Ruf-
auslösung, die für die Benutzung durch Pati-
enten vorgesehen sind.
•
Signalleuchten und akustische Signalgeber
•
Energieversorgung, Einhaltung von Kenn-
werten
Mindestens ein Mal jährlich sind zusätzlich auf
bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:
•
Alle übrigen Geräte zur Rufauslösung,
Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
•
alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
•
alle Einrichtungen zur Rufabfrage einschließ-
lich eventueller Sprechwege, Lautstärke,
Sprachverständlichkeit
Es ist auf undokumentierte Änderungen der Anlage
zu achten.
Die durchgeführten Inspektionen sowie deren
Ergebnisse sind von der damit beauftragten Fach-
kraft im Betriebsbuch der Anlage zu dokumentie-
ren. Sie bilden die Grundlage eventueller notwendi-
ger Instandsetzungen.
6.4
Wartung der Anlage
Die Wartung der Anlage ist nach Herstelleranga-
ben, jedoch mindestens ein Mal jährlich durchzu-
führen. Hierzu gehören gegebenenfalls:
•
Pflege und Reinigen von Anlagenteilen, Rei-
nigung von Lüftungsschlitzen
•
Auswechseln von Bauelementen mit be-
grenzter Lebensdauer (z. B. Batterien)
•
Neueinstellung und Abgleichen von Bautei-
len und Geräten