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Beispiele für Planung und Installation
Die Leitungen der
Rufanlage
Zimmersignalleuchten stellen die letzte Sicher-
heitsebene dar und tragen zum Erkennen von Not-
fällen immer dann noch bei, wenn durch techni-
sches oder menschliches Versagen oder durch
organisatorische Fehleinschätzung Rufe verloren-
gegangen sind. Letzteres tritt in zunehmender
Weise in Seniorenheimen auf, in denen sich die
Gesamtorganisation ohne weitere Absicherung
ausschließlich auf DECT-Anlagen stützt.
Achtung!
Ein Verzicht auf Zimmersignalleuchten stellt eine
grobe Fahrlässigkeit dar und verpflichtet ggf. zu
unbegrenztem Schadenersatz.
Leiter der Rufanlage dürfen nicht mit Leitern der
Starkstromanlage oder anderer Anlagen mit
gefährlicher Spannung in gemeinsamen Kabeln,
gemeinsamen Rohren oder gemeinsamen Installa-
tionskanälen geführt werden.
Die Leitungen der Rufanlage und der Starkstrom-
anlage sind mit einem Mindestabstand von 30 cm
zu verlegen, bei kürzeren Strecken unter 10 m wird
ein Abstand von 10 cm als ausreichend betrachtet.
Dies ist in den Revisionsunterlagen der Errichterfir-
men eindeutig und mit entsprechenden Kontroll-
nachweisen (z. B. durch den Elektrofachplaner) zu
dokumentieren und nachzuweisen.
Lassen sich diese Anforderungen aus baulichen
Gründen nicht einhalten, so dürfen bei Nennspan-
nungen unter 250 V Effektivwert die Leitergruppen
durch einen leitfähigen Schirm separiert werden.
Dieser ist in die Schutzmaßnahme der Starkstrom-
anlage einzubeziehen und muss über einen schutz-
leitertypischen Querschnitt verfügen.