In der Rufanlage ausgelöste Meldungen (Rufe,
Not-, Alarm-, Diagnostikrufe, Störungen) können
zusätzlich unter Beachtung der Norm VDE 0834 auf
die PSA (drahtlose Personensuchanlage) oder
DECT (Cordless-Tk-Endgeräte) weitergemeldet
werden. Erfahrungsgemäß bedarf es der rechtzeiti-
gen Klärung der Zuständigkeiten mit gegenseitiger
Abstimmung über Art und Umfang der Weiterlei-
tung.
Von einem überwachenden Gerät ausgelöster Not-
ruf.
Anzahl der Steckbuchsen pro Bett ist mit dem
Betreiber festzulegen.
Rufabfrage im Rahmen der Rufnachsendung von
Stellen mit gesetzter Anwesenheitsmarkierung in
Patientenzimmern oder Funktionsräumen.
Es ist zu planen, ob und wo eine Nebenabfrage
sinnvoll ist, eventuelle Pflegegruppenbildung ist zu
berücksichtigen.
Spannungsversorgung nach EN 60950 zur Erzeu-
gung einer Sicherheitskleinspannung mit einer
maximalen Ausgangsspannung von 30 V
DC) im Schutzbereich A, 25 V
Schutzbereich B, zur ausschließlichen Versorgung
von Geräten der Rufanlage aus dem Niederspan-
nungsnetz mit Ersatzstromversorgung.
Netzgeräte dürfen nur in trockenen Fluren oder
Funktionsräumen untergebracht werden. Sie müs-
sen gut zugänglich sein. Für ausreichende Wärme-
abfuhr ist zu sorgen. Beim Einbau im Schaltschrank
ist ggf. eine Zwangsentlüftung vorzusehen. Erfüllt
die Spannungsversorgung DIN EN 60601-1, so
sind die Anforderungen des Schutzbereichs B
bereits weitgehend erfüllbar. Das Netzgerät ist
ohne Steckvorrichtungen fest mit der allgemeinen
Stromversorgung zu verbinden.
Ruf von einem Gerät ohne Sprechmöglichkeit. Der
Rufort muss aufgesucht werden.
(60 V
eff
(60 V DC) im
eff
Glossar
Monitorruf/
Diagnoseruf
Nebenabfrage
Netzgerät
Nicht abfragbare
Rufe
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