Die DIN VDE 0834-1 bestimmt den Anwendungs-
bereich für das Errichten, Ändern, Erweitern und
Prüfen sowie für den Betrieb von Rufanlagen.
Genannt sind hier:
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Krankenhäuser
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Pflegeheime, Pflegestationen und „ähn-
liche Einrichtungen"
Ein Pflegeheim ist eine Einrichtung, in der
pflegebedürftige Menschen dauerhaft woh-
nen und rund um die Uhr gepflegt und ver-
sorgt werden. Sehr oft sind diese
Einrichtungen Altenheim und Altenpflege-
heim gleichzeitig. Eine Pflegestation ist ein
Teil dieser Einrichtung.
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Alten- oder Seniorenwohnheime
Ein Altenheim, auch Seniorenheim oder
Seniorenresidenz (umgangssprachlich
Altersheim), ist eine Wohneinrichtung zur
Betreuung und Pflege alter Menschen.
Meistens handelt es sich nur um einen
schwach ausgeprägten Hilfebedarf bei ein-
zelnen Verrichtungen des täglichen Lebens.
Als Fachbegriff verwendet, werden Alten-
heime wie folgt unterschieden:
Altenwohnheim:
Der Begriff Wohnen hat hier das größte
Gewicht – andere Leistungen werden in
geringem Umfang angeboten und genutzt.
Es wird ein eigener Haushalt geführt.
Altenheim:
Hierbei besteht nur eine geringe Pflegebe-
dürftigkeit, das selbstbestimmte Leben
überwiegt. Dienstleistungen wie Säubern
und Aufräumen im Zimmer, Speisenversor-
gung werden regelmäßig in Anspruch
genommen. Es wird kein eigener Haushalt
geführt.
Rechtliche Grundlagen
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