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Rechtliche Grundlagen
Verwendungsbereich A
Wenn infolge einer Störung
erkannt wird, entsteht für den Rufenden oder eine andere Person
eine Gefahr.
Daraus ergeben sich besondere Funktionsmerkmale für die Anlage
im jeweiligen Verwendungsbereich:
Die Rufanlage muss Störungen
erkennen können und melden. Die
Anlage muss sich ständig selbst
überwachen.
Die Stromversorgung der Anlage muss durch
geeignete Maßnahmen gewährleistet sein.
Beispiele:
Normal-Bettenstationen
Pflegebereiche/stationen
Bereiche, in denen Personen zeit-
weise zum Zwecke der Untersu-
chung und / oder Behandlung
ohne Aufsicht sind
Tab. 1:
Verwendungsbereiche
2.3
Verwendungs- / Anwendungsbereich
Für den Einsatz einer Rufanlage werden zwei Ver-
wendungsbereiche festgelegt, die sich durch das
Verhalten der Rufanlage im Störfall
1)
der Ruf nicht signalisiert oder rechtzeitig
Normenrechtlich gesehen ist der Anwendungsbe-
reich oder auch Geltungsbereich ein am Anfang von
Normen verwendeter Begriff, der den Bereich be-
schreibt, für den der Normeninhalt anzuwenden ist.
1)
Als Störungen werden alle Ausfälle der Rufanlage oder deren
Teile definiert, die die Auslösung, Übertragung, optische
Anzeige oder akustische Signalisierung beeinträchtigen oder
verhindern. Allerdings gilt der Ausfall eines Leuchtmittels in
einer Zimmersignalleuchte nicht als Störung.
Verwendungsbereich B
eine besondere Gefahr.
Die Übertragungswege, Rufleitun-
gen und die für die Rufauslösung
wichtigen Teile der Anlage müssen
in die Überwachung mit einbezo-
gen werden.
Beispiele:
Intensivstationen
Alarmierung eines Reanimati-
onsteams
1 )
unterscheiden: