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Instandhaltung; Vorbemerkungen Zur Instandhaltung; Verantwortung Für Die Instandhaltung; Inspektion Der Anlage - Gira Rufsystem 834 Bedienhandbuch

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Instandhaltung

6
6.1

Vorbemerkungen zur Instandhaltung

Rufanlagen im Sinne dieses Handbuches unterstüt-
zen die effektive und umfassende Betreuung von
Kranken und Heimbewohnern. Herausragendes
Kennzeichen ihres Einsatzes ist aber die mehr oder
minder große Gefahr für den Rufenden oder für
Dritte zum Zeitpunkt der Rufauslösung. Diese
besonderen Einsatzbedingungen erfordern eine
umfassende Verfügbarkeit der Rufanlagen zu jeder
Tages- und Nachtzeit. Moderne Rufanlagen bilden
ein weit verzweigtes Netz von Kleinstrechnern.
Daher ist die ordnungsgemäße Instandhaltung der
Anlage durch speziell geschulte Fachkräfte unter
allen Umständen sicherzustellen.
Die drei Komponenten der Instandhaltung sind
Inspektion - Wartung - Instandsetzung. Sie gewähr-
leisten die Verfügbarkeit in hervorragender Weise,
da Abnutzung, Fehler und Störungen der Anlage
früh erkannt und angemessene Gegenmaßnahmen
sofort ergriffen werden können.
6.2
Verantwortung für die Instandhaltung
Die Verantwortung für die Instandhaltung liegt
beim Betreiber einer Rufanlage. Er hat gemäß DIN
VDE 0834 die ordnungsgemäße Instandhaltung
seiner Rufanlage hinsichtlich Zeitpunkt und fachge-
rechter Ausführung sicherzustellen. Er kann die
Verantwortung einer Fachfirma übertragen. Hierbei
sollte die notwendige Ersatzteillogistik und die
Erreichbarkeit beachtet werden.
6.3

Inspektion der Anlage

Die Inspektion der Anlage umfasst zunächst die
Einsichtnahme in das Betriebsbuch, zur Feststel-
lung bestehender Mängel. Es folgt die Funktions-
kontrolle der installierten Einrichtungen einschließ-
lich der visuellen Untersuchung auf mechanische
Beschädigungen.
Sehr hohe Ver-
fügbarkeit der
Anlage
Betreiber in der
Verantwortung
Auf Mängel
prüfen
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