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Gira Rufsystem 834 Bedienhandbuch Seite 21

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Inhaltsverzeichnis
Alle Rufanlagen müssen mit Notstrom ver-
sorgt werden, der spätestens 15 Sekunden
nach Ausfall der regulären Stromversorgung
den Betrieb für eine Stunde aufrecht erhält.
Bei Stromausfall anstehende Rufe müssen
zur Überbrückung mindestens 30 Sekunden
gespeichert bleiben.
Übertragungswege anderer Anlagensysteme
dürfen nicht für die Rufanlage benutzt wer-
den.
Umgekehrt dürfen Übertragungswege der
Rufanlage von anderen Anlagensystemen
benutzt werden, wenn alle Ein- und Aus-
gangssignale über eigene oder genehmigte
Schnittstellen des Herstellers der Rufanlage
geführt werden und Störungen der Fremdan-
lage die Rufanlage nicht beeinflussen kön-
nen.
Alle mit der Rufanlage verbundenen Schutz-
leiter müssen an demselben Hauptpotential-
ausgleich angeschlossen sein. Ist dies nicht
möglich, so müssen die einzelnen Bereiche
voneinander galvanisch getrennt ausgeführt
werden.
Leitungen, die Gebäude miteinander verbin-
den, müssen an der Austrittsstelle mit einem
Überspannungsschutz versehen werden
oder galvanisch getrennt sein.
Die Norm beschäftigt sich auch ausführlich mit
elektrotechnischen Ausführungsbestimmungen,
mit Qualitäts- und Prüfkriterien der Geräte, mit der
Organisation und Dokumentation von Installation
und Betrieb und dem Störungsmanagement.
Rechtliche Grundlagen
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