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Inbetriebnahme
In der Praxis gibt es bisweilen Probleme in Bezug
auf die Frage der Zuständigkeit bei auftretenden
Funktionsstörungen. Bedingt durch die besondere
Verantwortung ist daher schon im Vorfeld zum
Anschluss der Geräte und des Leitungsnetzes und
später zur Betreuung und zur Beurteilung nur ent-
sprechend geschultes Personal einzusetzen.
4.6
Dokumentation
Der Errichter muss unter Zuhilfenahme der Herstel-
lerunterlagen eine ausführliche Dokumentation der
Anlage erstellen. Dabei sind auch alle Parameter-
einstellungen festzuhalten. Diese Unterlagen müs-
sen für spätere Instandhaltung und Instandsetzung
vom Betreiber aufbewahrt werden und jederzeit
verfügbar sein. Ein Betriebsbuch sollte schon vom
Errichter beigestellt werden.