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Gira Rufsystem 834 Bedienhandbuch Seite 20

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Rechtliche Grundlagen
Zusätzliche Textanzeigen in Fluren sollten
zwischen 5 lx und 500 lx in einem Abstand
von 20 m noch einwandfrei zu lesen sein.
Optische und akustische Signale sind ein-
deutig festgelegt, so dass mobiles Einsatz-
personal die Rufanlagen unterschiedlicher
Hersteller ohne Einweisung bedienen kann.
Die Zeitspanne zwischen Rufauslösung und
dem Erreichen des zuständigen Personals
darf maximal 5 Sekunden betragen.
Die Markierung der Anwesenheit des Perso-
nals im Rufbereich darf zur Ruflöschung ver-
wendet werden.
Räume, die vom Montageort der Anwesen-
heitserkennung nicht eingesehen werden
können, wie beispielsweise Nasszellen, müs-
sen über eine separate Rufabstellung verfü-
gen.
Ruf- und Bedienvorrichtungen dürfen nicht
mit Geräten der Starkstromanlagen unter ei-
ner gemeinsamen Abdeckplatte montiert
werden und müssen sich äußerlich deutlich
von diesen unterscheiden.
Bei Rufanlagen mit Sprachkommunikation
darf eine Fernabstellung des Rufes nur erfol-
gen, wenn eine Sprechverbindung tatsäch-
lich stattgefunden hat. Bei Rufen ohne
Sprechmöglichkeit darf eine Fernabstellung
nicht möglich sein. Diese Rufe dürfen jedoch
zur Unterdrückung der akustischen Rufnach-
sendung quittiert werden, wenn eine opti-
sche Signalisierung weiterhin erfolgt.
Die Energieversorgung der Anlage darf 30 V
Effektivwert oder 60 V Gleichspannung nicht
überschreiten. Diese Kleinspannung darf
nicht zusätzlich zur Versorgung anderer An-
lagen oder Geräte verwendet werden. Aus-
nahmen bilden elektronische Stromstoß-
schalter zur Leselichtsteuerung und Schnitt-
stellen zu anderen Gewerken. Sie müssen
fest angeschlossen und mit einem eigenen
Überstromschutz versehen sein.

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