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Rechtliche Grundlagen
Altenpflegeheim:
Die stationäre Pflege pflegebedürftiger
Menschen steht in diesen Einrichtungen
rund um die Uhr im Vordergrund.
Betreutes Wohnen oder die Betreute
Wohnanlage:
Auch in diesen Bereichen, die noch nicht als
Altenwohnheim gelten, wird durch die
Bewohner ein eigenständiger Haushalt
geführt.