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Betrieb der Anlage
Bei Abschaltung
Sicherheit ge-
währleisten
Fallen Änderungen an der Rufanlage an, so dürfen
diese nur durch Elektrofachkräfte mit nachgewie-
sener Kompetenz durchgeführt werden. Insbeson-
dere beim Einfügen systemfremder Anlagenteile ist
die Verträglichkeit der Änderungsmaßnahmen mit
der bestehenden Rufanlage durch den Hersteller
der Rufanlage zu bestätigen und die Haftung für
eventuell resultierende Systemmängel vom Betrei-
ber oder einer von ihm zu beauftragenden Fach-
kraft verantwortlich zu prüfen. Jeder Änderung
muss eine eingehende Funktionsprüfung des Soll-
zustandes der Rufanlage folgen.
Alle Änderungen müssen im Betriebs- /Wartungs-
buch der Rufanlage festgehalten werden. Dies hat
durch die mit der Änderung beauftragte Fachkraft
zu geschehen.
Ein Beispiel für ein Betriebs- /Wartungsbuch finden
Sie auch im Gira Downloadbereich:
www.download.gira.de
5.5
Abschaltungen, Teilabschaltungen
Der Betreiber oder sein eingewiesener Beauftragter
muss in allen Fällen, in denen die Anlage oder Anla-
genteile abgeschaltet werden, solange für eine
anderweitige Kontrolle der betroffenen Räume sor-
gen, bis die Funktion der Rufanlage an allen Anla-
geneinheiten wiederhergestellt ist.
Alle (Teil-)Abschaltungen sind mit Grund, Umfang
und Dauer im Betriebsbuch der Rufanlage festzu-
halten. Dies hat durch das Personal, den Betreiber,
die „eingewiesene Person" oder die mit der
Abschaltung beauftragte Fachkraft zu geschehen.