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Sicherheits-
systeme
Normenaus-
schuss
Fachkreis Licht-
ruf des ZVEI
Rechtliche Grundlagen
2
2.1
Gesetze, Normen und Vorschriften
Ruf- und Kommunikationssysteme zählen zu den
Sicherheitssystemen und sind traditionell unter
dem Begriff „Lichtrufanlagen" oder „Schwestern-
ruf" bekannt.
Für das Errichten, Erweitern, Ändern, Betreiben
und Instandhalten solcher Anlagen gelten beson-
dere Vorschriften.
Wie in nahezu allen Bereichen der Technik gibt es
auch bei den Sicherheitssystemen vereinheitlichte
Vorgaben, deren Beachtung einen Mindeststan-
dard für das Leistungsprofil und die Leistungsfä-
higkeit eines Produktes beschreiben. Niedergelegt
werden diese Vorgaben in der Regel in Normen, die
bei entsprechender Akzeptanz den allgemein aner-
kannten Stand der Technik darstellen.
In der Elektrotechnik werden Normen von der
Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE), einer
Tochter von VDE und des Deutschen Normungs-
ausschusses geschaffen oder, wenn es sich um
europäische Normen handelt, von dieser in natio-
nale Norm umgesetzt.
Für den Bereich Rufanlagen ist in der DKE das
Unterkomitee „Allgemeine Signalanlagen und Sig-
nalgeräte" zuständig. Es ist damit verantwortlich
für die Norm DIN VDE 0834, „Lichtruftechnik;
Anlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und
Justizvollzugsanstalten errichten und betreiben".
Der Fachkreis Lichtruf im Fachverband Sicherheits-
systeme, des Zentralverbandes Elektrotechnik- und
Elektroindustrie (ZVEI) weist darauf hin, dass die
DIN VDE 0834 generell gilt, da die in der Norm
genannten Anwendungsbereiche Krankenhaus und
Altenheim nur als mögliche Beispiele aufgezählt
sind.