5.8
Wiederzuschaltung
Die Wiederzuschaltungsfunktion dient der Überprüfung der Wiederzuschaltbedingung
(nach einer erfolgten Entkupplung) gemäß den Anforderungen der VDE-AR-N 4110/4120.
Das MRU4 verfügt über 2 Instanzen des Wiederzuschaltmoduls, »WZS[1]«, »WZS[2]«.
Diese zwei Instanzen ermöglichen die Überprüfung zwei unterschiedlicher
Wiederzuschaltbedingungen. Entsprechend den Anforderungen der VDE-AR-N 4110/4120
sind dies Bedingungen für die Zuschaltung mit oder ohne vorherige Schutzauslösung.
Gefahr asynchronen Zuschaltens:
Die Wiederzuschaltungsfunktion ersetzt kein Synchronisiergerät.
Vor dem Zusammenschalten elektrischer Netze muss die Synchronität der Netze
sichergestellt sein.
MRU4-3.7-DE-MAN
WARNUNG!
MRU4
5 Schutzmodule
5.8 Wiederzuschaltung
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