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Viessmann Vitoclima Multi OFAA200MHA070 Serviceanleitung Seite 126

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Die folgenden Anforderungen werden als Ergänzung zu den herkömmlichen Verfahren hinzugefügt:
• Bei der Verwendung von Werkzeugen zur Kältemittelbefüllung muss eine Kreuzkontamination durch unterschiedliche
Kältemittel vermieden werden. Die Gesamtlänge (einschließlich der Kältemittelleitungen) muss so weit wie möglich verkürzt
werden, um die Restmenge an Kältemittel im Inneren zu reduzieren.
• Die Kältemittelflaschen sind aufrecht zu halten.
• Vor dem Einfüllen des Kältemittels muss das Kühlsystem geerdet werden.
• Nach dem Einfüllen des Kältemittels muss ein Etikett am Kühlsystem angebracht werden.
• Eine übermäßige Befüllung ist nicht zulässig; das Kältemittel muss langsam eingefüllt werden.
• Wenn eine Leckage im System festgestellt wird, darf kein Kältemittel eingefüllt werden, es sei denn, die Leckstelle wird
vorher repariert.
• Bei der Kältemittelbefüllung ist die Füllmenge mit einer elektronischen Waage oder einer Federwaage zu messen.
Der Verbindungsschlauch zwischen der Kältemittelflasche und der Einfüllvorrichtung muss entsprechend locker bleiben,
um eine Beeinträchtigung der Messgenauigkeit durch Spannungen zu vermeiden.
Anforderungen an den Lagerort des Kältemittels
• Die Kältemittelflasche muss in einer Umgebung von -10 - 50 °C mit guter Belüftung aufbewahrt werden und es müssen
Warnschilder angebracht werden.
• Das Wartungswerkzeug, das mit dem Kältemittel in Berührung kommt, muss getrennt gelagert und verwendet werden.
Wartungswerkzeuge dürfen nicht für unterschiedliche Kältemittel verwendet werden.
Verschrottung
Vor der Verschrottung muss sich der Techniker mit dem Gerät und allen seinen Eigenschaften vertraut machen.
Die sichere Rückgewinnung des Kältemittels wird empfohlen. Falls das zurückgewonnene Kältemittel
wiederverwendet werden soll, muss die Probe des Kältemittels und des Öls vorher analysiert werden.
(1)
Die Ausrüstung und der Betrieb müssen bekannt sein.
(2)
Die Stromversorgung muss ausgeschaltet werden.
(3)
Vor dem Verschrotten muss Folgendes gewährleistet sein:
Die mechanische Ausrüstung muss für den Betrieb mit der Kältemittelflasche geeignet sein (falls erforderlich).
die gesamte persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist und ordnungsgemäß verwendet wird;
Der gesamte Verlauf der Rückgewinnung muss von qualifiziertem Personal geleitet werden.
Die Rückgewinnungsgeräte und -flaschen müssen den entsprechenden Normen entsprechen.
(4)
Das Kühlsystem sollte nach Möglichkeit abgesaugt sein.
(5)
Falls der Absaugzustand nicht erreicht werden kann, muss das Absaugen von mehreren Stellen aus durchgeführt werden,
um das Kältemittel aus jedem Teil des Systems zu entfernen.
(6)
Es muss gewährleistet sein, dass das Fassungsvermögen der Flaschen vor der Rückgewinnung ausreichend ist.
(7)
Die Rückgewinnungsgeräte sind gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers in Betrieb zu nehmen und zu betreiben.
(8)
Die Flasche darf nicht zu weit gefüllt werden. (Das eingefüllte Kältemittel darf nicht mehr als 80 % des
Fassungsvermögens der Flaschen betragen.)
(9)
Der maximale Betriebsdruck von Flaschen darf nicht überschritten werden, auch nicht für kurze Zeit.
(10)
Nach Beendigung der Kältemittelrückgewinnung müssen die Flasche und die Anlage rasch evakuiert und alle
Absperrventile an den Geräten geschlossen werden.
(11)
Vor der Reinigung und Prüfung darf das zurückgewonnene Kältemittel nicht in ein anderes Kühlsystem eingefüllt werden.
Hinweis:
Das Klimagerät muss nach der Verschrottung und dem Ablassen des Kältemittels gekennzeichnet werden
(mit Datum und Unterschrift). Es muss gewährleistet sein, dass das Schild am Klimagerät das darin
befindliche brennbare Kältemittel wiedergeben kann.
Verfahren zum Befüllen mit Kältemittel
Verschrottung und Rückgewinnung
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