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Viessmann Vitoclima Multi OFAA200MHA070 Serviceanleitung Seite 123

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Anforderungen an den Wartungsbereich
• Der Wartungsbereich muss gut belüftet und eben sein. Die Einrichtung des Wartungsbereichs im Keller ist verboten.
• Die Schweißzone und die Nichtschweißzone im Wartungsbereich müssen getrennt sein und deutlich gekennzeichnet
werden. Zwischen den beiden Zonen muss ein gewisser Sicherheitsabstand gewährleistet sein.
• Im Wartungsbereich müssen Lüfter installiert werden und es können Abluftventilatoren, Ventilatoren, Deckenventilatoren,
Bodenventilatoren und ein spezieller Abluftkanal angeordnet werden, um die Anforderungen an die Lüftungsmenge und die
gleichmäßige Abluft zu erfüllen und eine Ansammlung von Kältemittelgas zu vermeiden.
• Es sind Lecksuchgeräte für brennbare Kältemittel zu installieren, und es ist ein entsprechendes Managementsystem
einzurichten. Vor der Wartung ist zu prüfen, ob die Lecksuchgeräte einsatzbereit sind.
• Es müssen ausreichend spezielle Saugpumpen für brennbare Kältemittel und Kältemittel-Einfüllvorrichtungen vorhanden sein
und es muss ein entsprechendes Managementsystem für die Wartungsausrüstung eingerichtet werden. Es muss gewährleistet
sein, dass die Wartungsausrüstung nur zum Absaugen und Befüllen eines einzigen Typs von brennbarem Kältemittel
verwendet werden kann und eine gemischte Verwendung nicht zulässig ist.
• Der Hauptschalter muss außerhalb des Wartungsbereichs angeordnet und mit einer Schutzvorrichtung (Explosionsschutz)
versehen sein.
• Stickstoffflaschen, Acetylenflaschen und Sauerstoffflaschen sind getrennt voneinander aufzustellen. Der Abstand zwischen
den oben genannten Gasflaschen und dem Arbeitsbereich bei offenem Feuer muss mindestens 6 m betragen. Für die
Acetylenflaschen muss ein Fehlzündungsschutzventil installiert werden. Die Farbe der installierten Acetylen- und
Sauerstoffflaschen muss den internationalen Anforderungen entsprechen.
• Das Warnschild „Feuer verboten", „Rauchen verboten" und „Antistatik" muss innerhalb des Wartungsbereichs angebracht
werden.
• Eine für elektrische Geräte geeignete Brandbekämpfungsvorrichtung, wie z. B. ein Pulverlöscher oder ein
Kohlendioxidlöscher, muss vorhanden und immer einsatzbereit sein.
• Der Lüfter und andere elektrische Ausrüstungen im Wartungsbereich müssen verhältnismäßig fest installiert sein und eine
standardisierte Leitungsführung aufweisen. Provisorische Kabel und Steckdosen sind im Wartungsbereich nicht erlaubt.
Methoden zur Lecksuche
• Die Umgebung, in der auf Kältemittelaustritt geprüft wird, muss frei von potenziellen Zündquellen sein. Die Lecksuche mit
Halogensonden (oder anderen Detektoren mit offenem Feuer) ist zu vermeiden.
• Bei Anlagen, die brennbare Kältemittel enthalten, darf die Lecksuche mit elektronischen
• Lecksuchgeräten durchgeführt werden. Während der Lecksuche muss die Umgebung, in der das Lecksuchgerät kalibriert
wird, frei von Kältemittel sein. Es muss gewährleistet sein, dass die Lecksuchgeräte keine potenzielle Zündquelle darstellen
und für das zu erfassende Kältemittel geeignet sind. Die Lecksuchgeräte müssen auf einen Prozentsatz der LFL des
Kältemittels eingestellt und auf das verwendete Kältemittel kalibriert werden. Der entsprechende Gasanteil (maximal 25 %)
muss bestätigt werden.
• Die für die Lecksuche verwendete Flüssigkeit muss für die meisten Kältemittel geeignet sein. Die Verwendung von
chlorhaltigen Lösungsmitteln muss vermieden werden, um eine chemische Reaktion von Chlor und Kältemittel sowie eine
Korrosion an Kupferleitungen zu verhindern.
• Bei Verdacht auf eine Leckage ist offenes Feuer am Standort zu entfernen oder zu löschen.
• Wenn an der Leckstelle geschweißt werden muss, müssen alle Kältemittel zurückgewonnen oder an einer von der Leckstelle
entfernten Stelle mit einem Absperrventil abgesperrt werden. Vor und während des Schweißens muss das gesamte System mit
OFN gereinigt werden.
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