MRU GmbH
Analysatoren extrahieren eine bestimmte Menge des Entnahmegases und
entlüften diese in die Umgebungsluft.
Aus diesem Grund gibt es zwei Aspekte, die betrachtet werden müssen:
1)
Vergiftungsgefahr durch das Entnahmegas
2)
Brand- (Explosions-) Gefahr durch das Entnahmegas
1)
Das Einatmen giftiger Gase ist gesundheitsschädlich und kann bis zum Tod führen.
Es liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers dass nur in den
Sicherheitsbestimmungen der Anlage geschulte Personen diesen Analysator
bedienen.
Bestehende Vorschriften über giftige Gase müssen dem Bediener bekannt
sein und beachtet werden
Der Einsatz eines zusätzlichen Gasdetektors wird in einer Biogasanlage
dringend empfohlen da H2S in hoher und gefährlicher Konzentration nicht
durch die menschliche Nase erkannt wird.
CO2 Gas ist schwerer als Luft. Deshalb ist der Einsatz in Untergeschossen zu
vermeiden. CO2 ist ebenfalls geruchslos!
In engen Räumen oder Zimmern ohne Zwangsbelüftung ist die
Verwendung des
Analysators untersagt.
Das Entnahmegas wird vom Analysator in die Umgebungsluft abgegeben.
Deshalb ist der Analysator nur im Außenbereich oder Innenbereich mit
Zwangsentlüftung zu verwenden.
2) In Bezug auf brennbare (z.B. CH4 Methan) Gase in Ex-Bereichen muss der
Anlagenbenutzer in der Lage sein die Klassifizierung der Ex-Bereiche zu erkennen
und sich bewusst sein, den Analysator dort zu betreiben. Diese Bereichsklassifikation
ist länderspezifisch und zu beachten.
Stationäre Analysatoren dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen der
Zone 2 eingesetzt werden, wenn sie das Konfirmitätszertifikat (ATEX) haben.
Diese Analysatoren dürfen niemals in Räumen ohne Zwangsbelüftung
betrieben werden.
Nur ausgebildetes Personal sollte den Analysator installieren und die Wartung /
Service an diesem durchführen. Vor dem Öffnen des Analysators den Strom
abstellen.
SWG100 Bedienungsanleitung
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