MRU GmbH
1.9
Rücknahme des Analysators
Die MRU GmbH verpflichtet sich, alle Analysatoren die nach dem 13. August 2005
verkauft wurden zur Entsorgung zurückzunehmen. Die Rücksendung der Geräte
muss für MRU kostenfrei erfolgen.
1.10 MRU Garantiebedingungen
MRU Gewährt auf den Analysator SWG100 BIOGAS 12 Monate Garantie auf
Neugeräte, Sensoren bzw. Tausch- und Ersatzteile:
1. 6 Monate für die MRU Tausch- und Ersatzteile.
2. Die Laufzeit des Garantieanspruches beginnt ab Rechnungsdatum.
3. Ausgeschlossen von Garantieansprüchen sind Schäden, die aufgrund
unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Anwendung, unsachgemäßer
Montage, durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, mutwillige
bzw. fahrlässige Zerstörung oder durch Fremdeinwirkung wie z.B. Sturz
oder Schlag, Lösungsmittel, Säuren, Gase, durch normale Abnutzung oder
durch Transportschäden verursacht werden. Dies gilt auch für Defekte
aufgrund hoher Verschmutzung und/oder Feuchte (Kondensat) in den
Gaswegen oder an den Sensoren.
4. Ebenfalls ausgeschlossen von den Garantieansprüchen sind typische
Verbrauchs- und Verschleißteile wie zum Beispiel Ersatzfilter ect. Für diese
Teile besteht eine Funktionsgarantie.
5. Der Garantieanspruch erlischt sofort, wenn keine Original-MRU-Ersatzteile
eingebaut werden. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf von MRU
gelieferte Teile und Sensoren.
6. Mit dem Entfernen des Typenschildes bzw. der Serien-Nummer auf den
Geräten erlöschen sämtliche Garantieansprüche mit sofortiger Wirkung.
7. Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert nicht die Garantiezeit.
Ansprüche wegen Folgeschäden sind ausgeschlossen.
8. Die Transportkosten für Hin- und Rückversand trägt der Versender bzw.
Garantienehmer.
9. MRU behält sich jederzeit das Recht vor, individuelle Bedingungen oder
Ausnahmen festzulegen. Diese werden gesondert mitgeteilt.
MRU GmbH
01.09.2014
SWG100 Bedienungsanleitung
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