Der Abstand zu nebenstehenden Einrichtungen muss rechts
circa 5 cm und links circa 10 cm betragen. Vor dem Gerät ist eine
Freifläche von circa 120 cm Tiefe erforderlich, um Installations-
und Instandhaltungsarbeiten über die Fronttür ausführen zu
können. Zur Sicherung der Fluchtmöglichkeit darf der
Schwingbereich von Türen nicht bis in diese Freifläche reichen.
Die Schrauben zum Öffnen des Speicherschrankes links neben
der Fronttüre müssen zugänglich sein. Oberhalb des
Speicherschrankes muss ein Freiraum von mindestens 30 cm
Höhe vorgesehen werden. Der Abstand zwischen Wand und Schrankrückseite muss frei bleiben, damit die
Kühlluft ungehindert aus dem Gerät entweichen kann.
11.4.2
Umweltbedingungen
Der Aufstellort muss einem Verschmutzungsgrad 2 entsprechen.
Es muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass ein kontinuierlicher Luftaustausch, eventuell über eine Fremd-
belüftung z.B. Fenster, Klimaanlage, Lüftung oder ähnlichem stattfindet.
Der Abstand zur Lüftung muss mindestens 100 cm betragen.
•
Die Raumtemperatur muss immer zwischen +5 °C bis 30 °C (optimal +18 °C) liegen, die relative
•
Luftfeuchte < 80 %.
Unsere Empfehlung: Ein gut belüfteter Raum ohne Fremdwärmequellen.
Sorgen Sie für ausreichenden Nagerschutz.
Am Aufstellort ist das Rauchen verboten!
11.4.3
Nicht zulässige Orte und Umweltbedingungen
Höhen über 2.000 Meter, Garagen, Carports oder sonstige Orte an denen die Umweltbedingungen nicht
eingehalten werden.
Orte:
Wohn- und Schlafräume,
•
mit explosionsfähiger Atmosphäre,
•
in denen brennbare oder brandfördernde Stoffe gelagert werden,
•
Nassräume,
•
mit großem Wechsel der Umgebungstemperatur,
•
mit direkter Sonneneinstrahlung,
•
mit einer Luftfeuchtigkeit über 80 % und Kondensation,
•
in denen der Gefrierpunkt unterschritten werden kann,
•
in die salzige Feuchte eindringen kann,
•
mit ammoniakhaltiger Umgebung.
•
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