Die Schrauben zum Öffnen des Speicherschrankes links neben der
Fronttüre müssen zugänglich sein.
Oberhalb des Speicherschrankes muss ein Freiraum von
mindestens 30 cm Höhe vorgesehen werden. Der Abstand
zwischen Wand und Schrankrückseite muss frei bleiben, damit die
Kühlluft ungehindert aus dem Gerät entweichen kann.
8.3.2
Umweltbedingungen
Der Aufstellort muss einem Verschmutzungsgrad 2 entsprechen.
Es muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass ein kontinuierlicher
Luftaustausch, evtl. über eine Fremdbelüftung z.B. Fenster,
Klimaanlage, Lüftung, o. ä stattfindet. Der Abstand zur Lüftung
muss mindestens 100 cm betragen.
Die Raumtemperatur muss immer zwischen 530 °C
(optimal +18 °C) liegen, die relative Luftfeuchte < 80 %.
Empfehlung: Gut belüfteter Raum ohne Fremdwärmequellen
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Für ausreichenden Nagerschutz ist zu sorgen.
Am Aufstellort ist das Rauchen
verboten!
Änderungen vorbehalten! Stand 07/2017