Die Schrauben zum Öffnen des Gehäuses müssen von unten
zugänglich sein. Beachten Sie die min. Maße in
„
Abmessungen am Trägerblech (mm)
Oberhalb des Gehäuses muss ein Freiraum von mindestens 30 cm
Höhe vorgesehen werden. Damit die Kühlluft ungehindert aus dem
Gerät entweichen kann, ist der min. Abstand von 15 cm seitlich
unbedingt einzuhalten.
8.3.2
Umweltbedingungen
Der Aufstellort muss einem Verschmutzungsgrad 2 entsprechen.
Es muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass ein kontinuierlicher
Luftaustausch, evtl. über eine Fremdbelüftung z.B. Fenster,
Klimaanlage, Lüftung, o. ä stattfindet. Der Abstand zur Lüftung
muss mindestens 100 cm betragen.
Die Raumtemperatur muss immer zwischen 5 30 °C
(optimal +18 °C) liegen, die relative Luftfeuchte < 80 %.
Empfehlung: Gut belüfteter Raum ohne Fremdwärmequellen
Für ausreichenden Nagerschutz ist zu sorgen.
Am Aufstellort ist das Rauchen verboten.
Änderungen vorbehalten! Stand 08/2017
Abbildung 14
".
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