Installation
8.3
Umweltbedingungen
Der Aufstellort muss einem Verschmut-
zungsgrad 2 entsprechen.
Es muss grundsätzlich gewährleistet sein,
dass ein kontinuierlicher Luftaustausch,
evtl. über eine Fremdbelüftung z.B. Fens-
ter, Klimaanlage, Lüftung, oder ähnlichem
stattfindet.
Sorgen Sie für einen ausreichenden
Schutz vor Nagetieren und beachten Sie,
dass Rauchen am Aufstellort verboten ist.
8.3.1. Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Der Abstand zur Lüftung muss mindes-
tens 100 cm betragen.
Die Raumtemperatur muss immer
zwischen 5 30 °C (optimal +18 °C)
liegen, die relative Luftfeuchte < 80 %.
Empfehlung: Gut belüfteter Raum ohne
Fremdwärmequellen.
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