Funktionale Sicherheit
12
Sicherheitstechnische Auflagen
12.3.4
Anforderungen an die Inbetriebnahme
12.3.5
Anforderungen an den Betrieb
424
Betriebsanleitung – MOVIMOT
•
Zum Nachweis der realisierten Antriebssicherheitsfunktionen muss nach erfolgrei-
cher Inbetriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Antriebssicher-
heitsfunktionen vorgenommen werden.
•
Dabei müssen die Einschränkungen zu den Antriebssicherheitsfunktionen gemäß
Kapitel "Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile
und Komponenten, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen (z. B. Motorbrem-
se), müssen bei Bedarf außer Betrieb gesetzt werden.
•
Für den Einsatz der Antriebseinheit in sicherheitsgerichteten Anwendungen sind
grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der korrekten
Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.
•
Der Betrieb ist nur in den spezifizierten Grenzen der Datenblätter zulässig. Dies
gilt sowohl für die externe Sicherheitssteuerung als auch für die Antriebseinheit.
•
Die geräteinterne Diagnosefunktion ist bei dauerhaft freigegebenem oder dauer-
haft gesperrtem STO-Eingang eingeschränkt. Erst beim Pegelwechsel des STO-
Signals werden erweiterte Diagnosefunktionen durchgeführt. Daher muss die An-
triebssicherheitsfunktion über den STO-Eingang für PL d gemäß EN ISO 13849-1
und SIL 2 gemäß EN 61800-5-2 mindestens einmal in 12 Monaten und für PL e
gemäß EN ISO 13849-1 und SIL 3 gemäß EN 61800-5-2 mindestens einmal in 3
Monaten bei anliegender Netzspannung angefordert werden, um eine vollständige
Testabdeckung zu erreichen. Dafür ist folgender Prüfablauf einzuhalten.
[3]
[2]
[4]
[1]
Maximal 12 Monate bei PL d/SIL 2
Maximal 3 Monate bei PL e/SIL 3
[2]
Interne Diagnose
[3]
High: kein STO
[4]
Low: STO aktiv
®
flexible
[1]
> 700 ms
[2]
> 700 ms
[2]
t
15205932683