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Grenzwerte Für Im Zug Transportierbare Rollstühle - Ottobock Avantgarde XXL 2 Gebrauchsanweisung

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9.2 Grenzwerte für im Zug transportierbare Rollstühle
INFORMATION
• Die Rollstühle der Baureihe erfüllen grundsätzlich die technischen Mindestanforderungen der Verord-
nung (EU) Nr. 1300/2014) für in Eisenbahnen transportierbare Rollstühle. Aufgrund unterschiedlicher
Einstellungen können jedoch nicht alle Ausführungen alle Grenzwerte einhalten.
• Mit Hilfe der nachfolgenden Tabelle können Sie oder das Fachpersonal durch Nachmessen überprü-
fen, ob der konkrete Rollstuhl die Grenzwerte erfüllt.
Merkmal
Länge [mm]
Breite [mm]
Kleinste Räder [„]
Höhe [mm]
Wendekreis [mm]
Höchstgewicht [kg]
Maximale Höhe eines überwindba-
ren Hindernisses [mm]
Bodenfreiheit [mm]
Maximaler Neigungswinkel, bei dem
der Rollstuhl stabil bleibt [°]
Avantgarde XXL 2
Grenzwert (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1300/2014)
1200 (zuzüglich 50 mm für die Füße)
700 (zuzüglich 50 mm an jeder Seite für die Hände bei
Fortbewegung)
ca. 3" oder größer (laut Verordnung muss das kleinste
Rad einen Spalt mit 75 mm horizontaler und 50 mm
vertikaler Abmessung überwinden können)
max. 1375; einschließlich eines 1,84 m großen
männlichen Rollstuhlfahrers (95. Perzentil)
1500
200 (für Rollstuhl mit Rollstuhlfahrer,
einschließlich Gepäck)
50
60 (bei einem Steigungswinkel von 10° muss die Boden-
freiheit für die Vorwärtsfahrt am Ende der Steigung min-
destens 60 mm unter der Fußstütze betragen)
6 (dynamische Stabilität in allen Richtungen)
9 (statische Stabilität in allen Richtungen, auch bei an-
gezogener Bremse)
Anhänge
Ottobock | 41

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