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Haftung Für Sachmängel; Service, Reparatur; Außerbetriebnahme, Entsorgung - MICRO-EPSILON optoCONTROL 2500 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Haftung für Sachmängel
optoCONTROL 2500
8.
Haftung für Sachmängel
Alle Komponenten des Gerätes wurden im Werk auf die Funktionsfähigkeit hin überprüft
und getestet.
Sollten jedoch trotz sorgfältiger Qualitätskontrollen Fehler auftreten, sind diese umge-
hend MICRO-EPSILON Eltrotec GmbH mitzuteilen.
Die Haftung für Sachmängel beträgt 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums werden
fehlerhafte Teile, ausgenommen Verschleißteile, kostenlos instandgesetzt oder ausge-
tauscht, wenn das Gerät kostenfrei an MICRO-EPSILON Eltrotec GmbH eingeschickt
wird.
Nicht unter die Haftung für Sachmängel fallen solche Schäden, die durch unsachgemä-
ße Behandlung oder Gewalteinwirkung entstanden oder auf Reparaturen oder Verände-
rungen durch Dritte zurückzuführen sind.
Für Reparaturen ist ausschließlich MICRO-EPSILON Eltrotec GmbH zuständig.
Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. MICRO-EPSILON
Eltrotec GmbH haftet nicht für Folgeschäden.
Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleiben hierdurch unberührt.
Im Interesse der Weiterentwicklung behalten wir uns das Recht auf Konstruktionsände-
rung vor.
9.

Service, Reparatur

Bei einem Defekt am Controller, Lichtquelle, Empfänger oder des Sensorkabels senden
Sie bitte das ganze System zur Reparatur oder zum Austausch ein.
Bei Störungen, deren Ursachen nicht eindeutig erkennbar sind, senden Sie bitte immer
das gesamte Messsystem an
MICRO-EPSILON Eltrotec GmbH
Heinkelstraße 2
73066 Uhingen / Deutschland
Tel: +49 (0) 7161 / 98872-300
Fax: +49 (0) 7161 / 98872-303
eltrotec@micro-epsilon.de
www.micro-epsilon.de
10.
Außerbetriebnahme, Entsorgung
Entfernen Sie das Versorgungs- und Ausgangskabel am Controller.
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
Entsorgen Sie das Gerät, dessen Komponenten und das Zubehör sowie die Ver-
packungsmaterialien entsprechend den einschlägigen landesspezifischen Abfallbe-
handlungs- und Entsorgungsvorschriften des Verwendungsgebietes.
Seite 51

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