·
Typenschild
und
Prüfplaketten
Vollständigkeit und Lesbarkeit zu überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
·
Obersegel,
Untersegel,
Zellzwischenwände, Nähte Leinenloops werden auf Risse,
Scheuerstellen, Dehnung, Beschädigung der Beschichtung,
sachgemässe Ausführung von eventuellen Reparaturen und son -
stige Auffälligkeiten untersucht.
·
Eventuell
notwendige
Originalmaterialien
nach
durchzuführen.
Sichtkontrolle der Leinen
·
Sämtliche Leinen sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies
betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder des Mantels, Risse,
Knicke, Scheuerstellen, Kernaustritte, Verdickungen usw.
·
Beschädigte Leinen sind durch Originalmaterial (Leine und
Faden) in identischer Verarbeitung zu ersetzen.
Sichtkontrolle der Verbindungsteile
·
Die Tragegurte sind auf Beschädigungen zu untersuchen. Dies
betrifft z.B. Beschädigungen der Nähte oder Risse, Knicke,
Scheuerstellen
usw.
Beschädigungen zu überprüfen und es ist zu kontrollieren, ob sie
fest geschlossen sind.
·
Die Länge der Tragegurte (nicht beschleunigt und voll beschleu -
nigt) ist unter 5daN Last zu vermessen. Toleranzwert: +/-5mm
·
Beschädigte
Leinenschlösser
Beschädigte Tragegurte müssen ersetzt oder nach Anweisung des
Herstellers repariert werden.
Vermessung der Leinenlängen
Diese erfolgt unter 5daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Toleranzwert +/-10 mm darüber hinausgehende Toleranzen sind im
Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Dehnung und Rückstellung der Leinen
Diese erfolgt unter 20 daN Last nach Anweisung des Herstellers.
Maximal zulässiger Rückstellwert + 10 mm darüber hinaus gehende
Toleranzen sind im Einzelfall nach Ermessen des Prüfers zulässig.
Kontrolle der Leinenfestigkeit
sind
auf
Korrektheit,
Eintritts-
und
Austrittskante,
Reparaturen
sind
nur
mit
Anweisung
des
Herstellers
Die
Leinenschlösser
sind
müssen
ersetzt
Je eine mittlere Leine Stammleine, mittlere Leine und Galerieleine
der A, und B - Ebene wird bis zur Bruchlast belastet. Die minimal
erforderliche Festigkeit beträgt für die Summe aller A- und B-
Stammleinen 8G bezogen auf das maximal zulässige Startgewicht ,
und, für die Summe aller übrigen Stammleinen 6G. Die darüber-
liegenden Leinen müssen insgesamt mindestens die Festigkeit der
darunterliegenden Leine haben.
Kontrolle der Kappenfestigkeit
den
Diese erfolgt nach Herstelleranweisung entsprechend der TS-108
Norm. Grenzwert ebenfalls entsprechend TS-108 Norm.
Kontrolle der Luftdurchlässigkeit
Erfolgt nach Herstelleranweisung mit der Kretschmer Textiluhr. Der
Grenzwert beträgt 15 Sek.
Sichtkontrolle von Trimmung und Einstellung
Im Normalfall besteht bei Einhaltung der oben angegebenen
Toleranzwerte kein Grund die Trimmung oder Einstellung zu ändern.
Im Einzelfall liegt es jedoch im Ermessen des Prüfers eine Trimm-
Korrektur vorzunehmen, z.B. wenn sämtliche Toleranzen der A-
Leinen im Plus-Bereich und sämtliche Toleranzen der B-Leinen im
Minus-Bereich liegen.
auf
Checkflug
Im
Normalfall
Verfahrenseinweisungen kein Checkflug erforderlich. Sollten beson-
dere Umstände vorliegen liegt es im Ermessen des Prüfers einen
werden.
Checkflug vorzunehmen. Hierbei sind die Anweisungen des
Herstellers zu beachten.
Dokumentation
Die jeweiligen Prüfergebnisse, die Beurteilung des Gesamtzustandes
des Gleitsegels, sowie Reparaturen und Korrekturen sind im
Prüfprotokoll des Herstellers festzuhalten. Die Soll-, Ist- und
Differenzwerte der Leinenlängen sind im Leinenmessblatt festzuhal-
ten. Das Prüfprotokoll und das Leinenmessblatt ist zusammen mit
dem
Betriebshandbuch
unverzüglich eine Kopie des Prüfprotokolls und des Leinenmessblatts
auszuhändigen. Die Durchführung der Nachprüfung, sowie die
Fälligkeit zur nächsten Nachprüfung ist mit Datum und Unterschrift
des Prüfers und dessen Prüfernummer auf oder neben dem
Typenschild festzuhalten.
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ist
bei
Befolgen
der
aufzubewahren.
Dem
vorliegenden
Hersteller
ist