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Anforderungen An Die Gestaltung; Entlüftung Des Wasserraumes; Reinigung Der Heizflächen; Erkennbarkeit Der Flammen - Froling T4 - 130 Prüfbuch

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Unser Zeichen: 13-UW/Wels-EX-257/2

3.2.3 Anforderungen an die Gestaltung

3.2.3.1 Entlüftung des Wasserraumes
Der Heizkessel bzw. seine Teile müssen so gestaltet sein, dass wasserseitig eine vollständige Entlüftung
möglich ist.
Durch die Gestaltung des Heizkessels und seiner Teile darf unter normalen Betriebsbedingungen
entsprechend der Bedienungs- und Montageanweisung des Herstellers, kein unzulässiges Sieden auftreten.
Die Aufstellung des Kessels und die Entlüftung des Wasserraumes sind durch den Hersteller in den
technischen Unterlagen darzustellen.
3.2.3.2 Reinigung der Heizflächen
Durch eine genügende Zahl und zweckentsprechende Anordnung von Reinigungsöffnungen müssen die
Heizflächen heizgasseitig zur Besichtigung und Reinigung durch chemische Mittel und Bürsten zugänglich
sein. Sind für die Reinigung und Wartung des Heizkessels Spezialwerkzeuge (z. B. Spezialbürsten)
erforderlich, müssen diese mitgeliefert werden.
Bei der Kesseltype T4-130 erfolgt eine automatische Reinigung der Heizflächen des 3. Zuges über das
integrierte WOS-System.
Des weiteren können manuelle Reinigungen des Brennraums manuell über die Brennkammertür und des
Wärmetauschers und des Abgas-Sammelraums über einen an der Kesseloberseite situierten, abnehmbaren
Reinigungsdeckel vorgenommen werden.
Die Spezialwerkzeuge zur Reinigung und Wartung des Heizkessels werden lt. Herstellerangabe mitgeliefert.

3.2.3.3 Erkennbarkeit der Flammen

Es muss eine Einrichtung vorhanden sein, die eine Beobachtung der Flamme oder des Glutbettes ermöglicht.
Diese Einrichtung kann eine Tür sein, wenn eine gefahrlose Beobachtung damit möglich ist.
Bei der gegenständlichen Kesselanlage ist die Erkennbarkeit der Flammen durch ein Schauglas an der
Kesselvorderseite gegeben.

3.2.3.4 Wasserseitige Dichtheit

Löcher für Schrauben und dergleichen, die zur Befestigung demontierbarer Teile dienen, dürfen nicht in von
Wasser durchströmte Räume münden. Dies gilt nicht für Tauchhülsen von Mess-, Regel- und
Sicherheitseinrichtungen.

3.2.3.5 Austauschteile

Auswechslungs- oder Austauschteile (z. B. Einlegeplatten, Schamotte-Formsteine, Wirbulatoren und dgl.)
müssen so konstruiert, beschaffen oder gekennzeichnet sein, dass ihre Montage nach den
Herstelleranweisungen zwangsläufig richtig erfolgt.
Eine Veröffentlichung dieses Berichtes ist nur in vollem Wortlaut gestattet. Eine auszugsweise Vervielfältigung
oder Wiedergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH.
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