Inbetriebnahme
7.2
Anlage entlüften
7.3
Kondensatablauf und Kondensatpumpe überprüfen
70
•
Richten Sie die Sekundärluft-Jalousie nach dem gewünschten Luftströmung ein.
Achten Sie darauf, dass kein unerwünschter Luftzug im Aufenthaltsraum entsteht!
•
Kontrolle der richtigen Funktion der Schutzelemente (Frostschutzeinrichtung,
Thermokontakt)
•
Nach Abschluss der Prüfungen verschließen Sie den Kunststoff-
Elektroschaltkasten.
•
Vor Inbetriebnahme des mit Ventilatorschalter ausgerüsteten Gerätes, schalten Sie
diesen Schalter in die Position „eingeschaltet" um.
•
Öffnen Sie alle Absperrungen und Regelventile.
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Öffnen Sie mit einem Entlüftungsschlüssel die bauseitige Enlüftungsschraube.
•
Schließen Sie die Entlüftungsschraube wieder, wenn nur noch Heiz-/Kühlmedium
ausströmt.
Anwenderhinweise!
Bei Betrieb des Kühlgerätes bildet sich Kondensatwasser, auch an nicht isolierten
Mediumleitungen.
Bei freiem Kondensatablauf überprüfen Sie:
– die Kondensatwanne auf Sauberkeit und Richtigkeit der Installation (siehe Monta-
geanleitung „Jalousie")
– Füllen Sie vorsichtig etwas Wasser in die Kondensatwanne. Das Wasser muss
kontinuierlich durch den Kunststoff-Ablaufstutzen abfließen. Die füllende Wasser-
menge entspricht max. dem gebildeten Kondensat, d.h. 12 l/h.
Bei Einsatz der Kondensatpumpe schalten Sie, wenn noch nicht eingeschaltet, die
Versorgungsspannung ein und überprüfen Sie die Funktionalität der Kondensatpumpe:
– füllen Sie etwas Wasser in die Pumpenwanne. Überprüfen Sie, ob die Pumpe ein-
schaltet und wieder ausschaltet, sobald das Wasser zu sinken beginnt. Überprüfen
Sie die Alarmfunktion bei zu hohem Wasserniveau, indem Sie das Wasser in die
Kondensatwanne weiter füllen, bis der Alarmkontakt schaltet.
Anwenderhinweise!
Vor Inbetriebnahme der Kondensatpumpe muss das Schwimmerschalter-Blocksy-
stem entriegelt werden (durch entfernen der Papiersicherung seitlich der Konden-
satpumpe). Die Kondensatpumpe muss waagerecht installiert werden (siehe
Betriebsanleitung „Jalousie" in der Anlage).
Abb. 7-1:
Papiersicherung
aufziehen
PR-2011-0143-D • Änderungen vorbehalten • R2-04/2016
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