Gewährleistung und Garantie / Herstellergarantie
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Gewährleistung und Garantie
9.1
Gewährleistung
Außerhalb Deutschlands gelten die nationalen Gewährleistungsbestimmungen des Landes, in
dem das System vertrieben wird. Wenden Sie sich an den Händler ihres Heimatlandes. Die Ge-
währleistung deckt alle Mängel ab, die zum Zeitpunkt des Erwerbs vorhanden waren. Beachten
Sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch, um den Gewährleistungsanspruch aufrechtzuerhal-
ten.
Gewährleistungs- und Garantieanspruch
Im Fall eines Gewährleistungs- oder Garantieanspruches kontaktieren Sie den für Sie zustän-
digen Händler oder Werksvertreter. Senden Sie das vollständige Gerät in jedem Fall zurück an
den Hersteller.
9.2
Herstellergarantie
Die inVENTer GmbH gibt 5 Jahre Garantie auf alle Elektronikbauteile und die Wandeinbauhülse,
sowie 30 Jahre Garantie auf die Keramik des Einschub-Wärmespeichers. Diese deckt einen vor-
zeitigen Produktverschleiß ab. Der Garantieanspruch ist ein zusätzliches Angebot des Herstel-
lers und berührt in keiner Weise geltendes Recht.
Informationen zu den Garantiebestimmungen finden Sie unter www.inventer.de/garantie
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inVENTer Connect | 5022-0007