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Hinweis Zur Wiederverwertbarkeit Und Entsorgung - IBM System Storage DS3200 Installationshandbuch

Speichersubsystem
Inhaltsverzeichnis

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IBM enthält sich jeder Äußerung in Bezug auf ServerProven-Produkte und -Services
anderer Unternehmen und übernimmt für diese keinerlei Gewährleistung. Dies gilt
unter anderem für die Gewährleistung der Gebrauchstauglichkeit und der Eignung
für einen bestimmten Zweck. Für den Vertrieb dieser Produkte sowie entsprechende
Gewährleistungen sind ausschließlich die entsprechenden Fremdanbieter zuständig.
IBM übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistungen bezüglich der Produkte
anderer Hersteller. Eine eventuelle Unterstützung für Produkte anderer Hersteller
erfolgt durch Drittanbieter, nicht durch IBM.
Manche Software unterscheidet sich möglicherweise von der im Einzelhandel
erhältlichen Version (falls verfügbar) und enthält möglicherweise keine Benutzer-
handbücher bzw. nicht alle Programmfunktionen.

Hinweis zur Wiederverwertbarkeit und Entsorgung

Diese Einheit muss gemäß den örtlichen oder nationalen Regelungen wieder-
verwertet oder entsorgt werden. IBM Kunden werden gebeten, ihre nicht mehr
benötigten IT-Geräte einer ordnungsgemäßen Wiederverwertung/Entsorgung zu-
zuführen. IBM bietet Kunden entsprechende Programme zur umweltgerechten
Wiederverwertung/Entsorgung ihrer IT-Produkte an. Informationen über diese
Angebote stehen auf der IBM Internetsite unter http://www.ibm.com/de/umwelt/
ruecknahme.
Hinweis: Diese Kennzeichnung gilt nur für Länder innerhalb der Europäischen
Union (EU) und Norwegen.
Dieses Gerät ist entsprechend der EU-Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte gekennzeichnet. Die Richtlinie legt den Rahmen für die Rück-
nahme und Wiederverwertung von Altgeräten in der Europäischen Union fest. Diese
Kennzeichnung wird an verschiedenen Produkten angebracht, um anzugeben, dass
diese Produkte nach dem Ende ihrer Nutzung nicht als normaler Hausmüll behan-
delt werden dürfen, sondern gemäß dieser Richtlinie zurückgegeben und wieder-
verwertet werden müssen.
Gemäß der EU-Richtlinie müssen nicht mehr benötigte Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte getrennt gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
mehr benötigte Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die mit der in Anhang IV der EU-
Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte aufgeführten und oben dargestellten
Kennzeichnung versehen sind, dürfen nicht als normaler Hausmüll entsorgt werden,
sondern müssen über die eingerichteten Sammelsysteme zurückgegeben und der
Wiederverwertung zugeführt werden. Das Mitwirken des Kunden ist wichtig, damit
die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch
das Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronik-Altgeräten mini-
miert werden. Informationen zur ordnungsgemäßen Sammlung und Verwertung
erhalten Sie unter www.ibm.com/de/umwelt oder beim zuständigen IBM Ansprech-
partner.
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Anhang D. Bemerkungen

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