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IBM System Storage DS3200 Installationshandbuch Seite 167

Speichersubsystem
Inhaltsverzeichnis

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GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung:
Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgenden Text vollstän-
dig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet „Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch IBM im Zusammenhang mit oder in
Bezug auf den Inhalt dieses Herstellerservice, für die IBM dem Kunden gegenüber
rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund
unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die glei-
chen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet.
Soweit der Kunde durch Verschulden von IBM zu Schaden gekommen ist, hat er
Anspruch auf Entschädigung durch IBM.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von IBM dem Kunden
gegenüber.
a.
IBM haftet unbegrenzt für:
1. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von IBM verursacht
wurden; und
2. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act 1979"
oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982" oder gesetzli-
cher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
b.
IBM haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen IBM nicht
haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur, soweit die Schäden
fahrlässig von IBM verursacht wurden.
c.
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Punkt a und b haftet IBM insgesamt
für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu einem Betrag von 1)
75.000 Pfund Sterling oder 2) 125 % des gesamten für die betreffende Maschine zu
zahlenden Kaufpreises bzw. der für die Maschine zu zahlenden Gebühren. Als
Obergrenze gilt der höhere der beiden vorgenannte Beträge.
Diese Einschränkungen gelten auch für die Lieferanten und Reseller von IBM. Dies
ist der maximale Betrag, für den IBM, die Lieferanten und Reseller insgesamt haft-
bar gemacht werden können.
Fälle, in denen IBM nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Punkt a sind IBM, ihre Lieferanten oder
Reseller in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst wenn IBM, ihre Liefe-
ranten oder Reseller auf die Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
a.
Verlust oder Beschädigung von Daten;
b.
spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
c.
entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, entgangene Umsätze,
Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen; oder
d.
Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber dem Kunden.
Anhang C. Freiwilliger IBM Herstellerservice Z125-4753-10 08/2008
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