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IBM System Storage DS3200 Installationshandbuch Seite 152

Speichersubsystem
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Austausch einer Maschine oder eines Maschinenteils
Muss eine Maschine oder ein Maschinenteil im Rahmen des Herstellerservice aus-
getauscht werden, geht die von IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller
ersetzte Maschine bzw. das ersetzte Teil in das Eigentum von IBM über, während
die Ersatzmaschine oder das Ersatzteil in das Eigentum des Kunden übergeht. Der
Kunde versichert, dass es sich bei allen entfernten Teilen um unveränderte Original-
teile handelt. Die Ersatzmaschine oder die Ersatzteile sind unter Umständen nicht
neu, befinden sich jedoch in einem einwandfreien Betriebszustand und sind dem
ersetzten Teil funktional mindestens gleichwertig. Die Ersatzmaschine oder das
Ersatzteil erhält den Herstellerservicestatus der entfernten Maschine oder des ent-
fernten Teils.
Weitere Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,
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Speichersubsystem "System Storage DS3200": Installations-, Benutzer- und Wartungshandbuch
a.
alle nicht durch diesen Herstellerservice abgedeckten Zusatzeinrichtungen, Teile,
Optionen, Modelländerungen und -erweiterungen sowie Zubehörteile zu entfernen,
bevor IBM, ihr Subunternehmer oder der Reseller eine Maschine oder ein Teil
ersetzt, und bestätigt, dass keine rechtlichen Verpflichtungen oder Einschränkungen
bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenstehen.
b.
bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des Eigentümers
für die Ausführung der Serviceleistungen an dieser Maschine durch IBM, ihren Sub-
unternehmer oder den Reseller einzuholen;
c.
soweit zutreffend, vor Erbringung der Serviceleistungen:
1. die von IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller vorgegebene Vorge-
hensweise zur Serviceanforderung zu befolgen,
2. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen zu
sichern bzw. von der Maschine zu entfernen; und
3. IBM, ihren Subunternehmer oder den Reseller von einer Standortänderung der
Maschine in Kenntnis zu setzen.
d.
IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller ausreichenden und sicheren
Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zu gewähren, damit sie ihre ver-
traglichen Verpflichtungen erfüllen können;
e.
IBM, ihrem Subunternehmer oder dem Reseller zu gestatten, alle zwingend erfor-
derlichen technischen Änderungen (Engineering Changes), wie z. B. sicherheits-
relevante Änderungen, zu installieren;
f.
wenn gemäß der Art des Herstellerservice die Anlieferung einer fehlerhaften
Maschine durch den Kunden erforderlich ist, die fehlerhafte Maschine ordnungsge-
mäß verpackt an den von IBM angegebenen Standort zu senden. Nachdem die
Maschine repariert oder ausgetauscht wurde, wird die reparierte Maschine auf Kos-
ten von IBM an den Kunden zurückgesandt oder dem Kunden auf Kosten von IBM
eine Ersatzmaschine zur Verfügung gestellt, sofern IBM keine anderen Regelungen
getroffen hat. IBM trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung
der Maschine des Kunden, 1) während sie sich im Besitz von IBM befindet oder 2)
in Fällen, in denen IBM die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem
Transportweg befindet, und

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