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IBM System Storage DS3200 Installationshandbuch Seite 155

Speichersubsystem
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Maschine umfasst einen festen Zeitraum, der mit dem Installationsdatum beginnt.
Sofern von IBM nicht anders angegeben, ist das Datum auf der Rechnung oder
dem Kaufbeleg das Installationsdatum. In Teil 3 sind der Zeitraum des Hersteller-
service, die Art des Herstellerservice und der Service-Level der Maschine des Kun-
den genau angegeben.
Haftungsbegrenzung:
Die Punkte a und b dieses Abschnitts werden wie folgt ersetzt:
a.
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und bewegli-
chen Sachen, soweit die Schäden fahrlässig von IBM verursacht wurden, und
b.
bei anderen direkten Schäden entweder bis zu einer Höhe von 100.000 Dollar oder
bis zur Höhe der für die Maschine, die Grundlage des Rechtsanspruches ist, zu
entrichtenden Gebühren (bei regelmäßig anfallenden Gebühren gilt die Jahres-
gebühr). Als Obergrenze gilt der höhere der beiden vorgenannten Beträge. Im
Sinne dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Begriff „Maschine" den Maschinen-
code und den Lizenzierten Internen Code („LIC").
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen,
in dem der Kunde die Maschine erworben hat" im ersten Satz:
dass die Gesetze der Provinz Ontario zur Anwendung kommen.
PERU
Haftungsbegrenzung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei Vor-
satz („dolo") oder grober Fahrlässigkeit („culpa inexcusable") durch IBM die in die-
sem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen,
in dem der Kunde die Maschine erworben hat" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York zur Anwendung kommen.
ASIEN/PAZIFIK
AUSTRALIEN
Umfang des Herstellerservice:
Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Der in diesem Abschnitt beschriebene Herstellerservice wird zusätzlich zu den
sonstigen Ansprüchen gewährt, die aus dem "Trade Practices Act 1974" oder aus
Anhang C. Freiwilliger IBM Herstellerservice Z125-4753-10 08/2008
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