ähnlichen Gesetzen abgeleitet werden können, und ist nur insoweit eingeschränkt,
als die entsprechenden Gesetze dies zulassen.
Haftungsbegrenzung:
Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Wenn IBM auf Grund der Anwendung des "Trade Practices Act 1974" oder ähnli-
cher Gesetze die sich aus dem Herstellerservice ergebenden Verpflichtungen nicht
erfüllt, ist die Haftung von IBM auf die Reparatur oder den Ersatz der Maschine
oder die Lieferung einer gleichwertigen Ersatzmaschine begrenzt. Wenn die Pro-
dukte normalerweise für persönliche, Haushalts- oder Konsumzwecke benutzt wer-
den oder die Voraussetzung oder Gewährleistung zur Verschaffung von Eigentum,
stillschweigendem Besitz oder das Recht zum Verkauf betroffen sind, finden die
Haftungsbegrenzungen dieses Absatzes keine Anwendung.
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen,
in dem der Kunde die Maschine erworben hat" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates oder Territoriums zur Anwendung kommen.
KAMBODSCHA UND LAOS
Geltendes Recht:
Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen,
in dem der Kunde die Maschine erworben hat" im ersten Satz:
dass die Gesetze des Staates New York, Vereinigte Staaten von Amerika, zur
Anwendung kommen.
KAMBODSCHA, INDONESIEN UND LAOS
Schiedsverfahren:
Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch Schiedsspruch in Überein-
stimmung mit den geltenden Richtlinien des Singapore International Arbitration Cen-
ter („SIAC-Richtlinien") geregelt bzw. beigelegt. Der in Schriftform abzufassende
Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien, ohne Einspruchs-
möglichkeit, und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine Begründung enthal-
ten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter, der den Vorsitz
übernimmt. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
SIAC übernommen werden. Bei Ausfall eines der beiden anderen Schiedsrichter
kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird
an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
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Speichersubsystem "System Storage DS3200": Installations-, Benutzer- und Wartungshandbuch