g.
im Falle der Einsendung einer Maschine an IBM alle nicht ursprünglich mit der
Maschine gelieferten Programme und sämtliche Daten einschließlich 1) Informatio-
nen über identifizierte oder identifizierbare Personen oder juristische Personen
(„Personenbezogene Daten") und 2) vertrauliche oder proprietäre Informationen
sowie andere Daten unwiederbringlich zu löschen. Können personenbezogene
Daten nicht entfernt oder gelöscht werden, ist der Kunde verpflichtet, solche Infor-
mationen (z. B. durch Anonymisieren oder Verschlüsseln) in einer Weise umzuset-
zen, dass sie im Rahmen des geltenden Rechts nicht mehr als personenbezogene
Daten bezeichnet werden können. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, alle
Ressourcen auf den Maschinen, die an IBM eingesandt werden, zu entfernen. IBM
übernimmt keine Verantwortung für Ressourcen sowie für Programme, die nicht
ursprünglich von IBM mit der Maschine geliefert wurden, oder Daten, die sich auf
der an IBM eingesandten Maschine befinden. Der Kunde ist damit einverstanden,
dass IBM berechtigt ist, zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieses "Frei-
willigen Herstellerservice" die gesamte Maschine, Teile der Maschine oder die Soft-
ware an andere IBM Standorte oder Drittstandorte weltweit zu verschicken, und
erteilt IBM die Genehmigung dazu.
Haftungsbegrenzung
Soweit der Kunde durch Verschulden von IBM oder aus sonstigen Gründen von
IBM Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von IBM, unabhängig von der
Rechtsgrundlage, auf der der an IBM gerichtete Schadensersatzanspruch des Kun-
den beruht, (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit,
unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund uner-
laubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, für
alle Schadensersatzansprüche in Bezug auf das Produkt begrenzt auf
a.
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und bewegli-
chen Sachen und
b.
bei anderen direkten Schäden bis zu den für die Maschine, die Grundlage des
Rechtsanspruchs ist, zu entrichtenden Gebühren (bei regelmäßig anfallenden
Gebühren gilt die Jahresgebühr). Im Sinne dieser Haftungsbegrenzung umfasst der
Begriff „Maschine" den Maschinencode und den Lizenzierten Internen Code („LIC").
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Lieferanten, Subunternehmer und Res-
eller von IBM. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und ihre Lieferanten,
Subunternehmer und Reseller insgesamt haftbar gemacht werden können.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND IBM ODER IHRE LIEFERANTEN, SUBUN-
TERNEHMER ODER RESELLER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH
WENN SIE AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WUR-
DEN: 1) SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DRITTER GEGENÜBER DEM KUN-
DEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGSBEGRENZUNG,
ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN;
3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER ANDERE WIRT-
SCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGANGENE GESCHÄFTSAB-
SCHLÜSSE, ENTGANGENE UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG DES GUTEN NAMENS
ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN. NACH DER RECHTSORD-
NUNG BZW. GERICHTSBARKEIT EINIGER LÄNDER IST DER AUSSCHLUSS
ODER DIE BEGRENZUNG VON AUSDRÜCKLICHEN UND/ODER STILLSCHWEI-
GENDEN ZUSICHERUNGEN /GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT ERLAUBT, SO
DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FÜR DEN KUNDEN
MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Anhang C. Freiwilliger IBM Herstellerservice Z125-4753-10 08/2008
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