Spalterholm
Der Holm des Spalters ist vor Inbetriebnahme leicht
einzufetten. Dieser Vorgang muss alle 5 Betriebsstun-
den wiederholt werden. Fett oder Sprühöl leicht auftra-
gen. Der Holm darf nicht trockenlaufen.
Hydraulikanlage
Die Hydraulikanlage ist ein geschlossenes System mit
Öltank, Ölpumpe und Steuerventil.
Das werksseitig komplettierte System darf nicht verän-
dert oder manipuliert werden.
Ölstand regelmäßig kontrollieren.
Zu niedriger Ölstand beschädigt die Ölpumpe
Hydraulikanschlüsse und Verschraubungen regelmä-
ßig auf Dichtheit prüfen – evtl. nachziehen.
Anschlüsse und Reparaturen
Anschlüsse und Reparaturen der elektrischen Ausrüs-
tung dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft durchge-
führt werden.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typenschildes
Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Spaltkeil-/Spaltholmführungen, Hyd-
rauliköl
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf der
Titelseite.
15. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
www.scheppach.com
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